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Privatinsolvenz und bevorstehende Selbständigkeit
/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage StellerFür eine Bekannte bin ich innerhalb der letzten2 Jahre mit 4 Krediten von insgesamt 60.000€ verschuldet. Ich kann die Raten nicht mehr aufbringen. Meine Bekannte kann diese ebenfalls nicht übernehmen. Ich bin Fahrlehrer und bin kurz vor der Eröffnung einer eigenen Fahrschule (kurzfristige Übernahme aufgrund Todesfall). Einen Geschäftskredit in Höhe von 30.000 € habe ich beantragt für die Eröffnung (für Fahrzeug, Fahrschulräume, Soft-Hardware, Betriebskosten der ersten 3 Mo, etc)
Ab 01.12.22 bin ich arbeitslos.
Nun meine Frage:
1. Kann ich in die Privatinsolvenz gehen VOR oder NACH der Eröffnung?
2. Verliere ich durch die Privatinsolvenz meine Fahrschullehrererlaubnis, so dass keine Eröffnung möglich ist?
3. Oder ist es ratsam, wenn ich während der Privatinsolvenz im Angestelltenverhältnis tätig bin?
4. Worauf muss ich noch achten?
Ich weiß nicht mehr weiter, welchen Schritt ich jetzt zuerst gehen soll?
Vielen Dank im voraus
Gründung GmbH & Co KG
/1 Kommentar/in Unternehmensrecht /von Frage StellerSehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Preisangebot für Gründung einer Gründung GmbH & Co KG mit einem volljährigen (Vater Komplementär) und zwei Minderjährigen (Söhne nicht bzw. beschränkt geschäftsfähig Kommanditisten). Es soll eine Mietimmobilie in die Gesellschaft verkauft werden.
Vielen Dank
Stuiber
Patent Anmeldung
/1 Kommentar/in Deutsche Marke anmelden /von Frage StellerHabe gerade alles ausgefüllt und habe jetzt keine Info, was draus geworden ist, wäre es möglich mir eine Info zu geben, bzw eine E-Mail zu senden, ob es funktioniert hat mit der Patentanmeldungen, oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Hossein Ostadi Djafari
Pfändungsfreigrenze für Selbständige
/1 Kommentar/in P-Konto /von Frage StellerIch habe für mein Geschäftskonto ein P-Konto beantragt. Ich beschäftige 4 Mitarbeiter. Kann ich eine höhere Pfändungsfreigrenze beantragen ?
Dauer Wohlverhaltensphase
/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage StellerHallo,
ich befinde mich seit Februar 2020 in der Privatinsolvenz und dementsprechend bin ich aktuell in der Wohlverhaltensphase. Meine Ende ist lt. Amtsgericht für August 2025 angezeigt(5Ju.5M). Lt. der Schuldnerberatung kann ich immer noch auf Antrag auf 5 Jahre verkürzen, wenn ich bis dahin die Gerichtskosten gezahlt habe. Gibt es aber keine weitere Möglichkeit die Wohlverhaltensphase zu verkürzen ? Wegen 7 Monaten in 2020, sind Anträge, die 1 Jahr später Ihre Privatinsolvenz eingereicht haben auch noch 1 Jahr früher damit durch ! Kann man keinen Antrag stellen, das ab dem 01.10.2020 – 3 Jahre gelten ?
Das wäre für mich Interessant zu wissen.
Vielen Dank
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