AGBS, Datenschutzerklärung und Quotenvertrag

Sehr geehrte Kanzlei KG,

Wir benötigen für unsere App und Website AGBS und eine Datenschutzerklärung.

eQuotNow ermöglicht privaten und gewerblichen Elektro-Fahrzeughalter Geld für ihre CO2-Einsparungen zu erhalten.
Wir bündeln die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) und veräußern sie an quotenpflichtige Unternehmen.
Unser Unternehmen bietet die einfachste Lösung in der gesamten Branche an, ganz einfach via App.

Die Beantragung der THG-Quote bieten wir ausschließlich per App an. Nutzer können ihren Fahrzeugschein einscannen. Im Anschluss übermittelt eQuotNow den Fahrzeugschein an das Umweltbundesamt und lässt sich die Emissionen gutschreiben.
Die Einsparungen veräußern wir an quotenverpflichtete Unternehmen.
Außerdem bieten wir ausschließlich per App ein Affiliate Programm an, bei dem Nutzer Freunde werben können.
Wir bieten eine Auszahlung per Bankverbindung oder Paypal an.
An die E-Mailadressen möchten wir jährlich eine Erinnerung zur Quoten Beantragung senden. Wir bieten auch einen Newsletter an.

Alle Daten werden auf Frankfurter Servern, von Google Firebase, gespeichert.

Der Kaufvertrag muss aus der Sicht des quotenverpflichteten Unternehmen erstehen: “da Sie ein „nicht quotenpflichtiger Beteiligter“ sind, wären die Ausführungen „Quotenhandelsverträge mit nicht quotenpflichtigen Unternehmen“ (aus der Perspektive des Quotenverpflichteten heraus) zu beachten.”
Wir haben bereits mit dem Zoll geschrieben, der uns Konditionen für den Kaufvertrag gestellt hat.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Treibhausgasquote-THG-Quote/Quotenverpflichtung/Erfuellung-Quotenverpflichtung/Erfuellung-Nichterfuellung-Uebertragung-Quotenverpflichtung/erfuellung-nichterfuellung-uebertragung-quotenverpflichtung_node.html#doc369500bodyText3
Mindestangaben im Vertrag sind demnach
-beide Vertragspartner;
-die Strommenge  (MWh) mit den tatsächlichen Emissionen (kgCo2eq);
-das Verpflichtungsjahr und
-das Jahr des Inverkehrbringens bzw. in welchem der Strom geleistet wurde.

Unsere Kondition
– eine potenzielle Reservierung der Fahrzeugscheine:
bedeutet, dass wir beispielsweise dem Käufer zusichern, bis Ende des Jahres Quotenjahres Menge X für sie Reservieren. Wenn wir der Erbringung nicht gerecht werden, soll es keine Folgen für uns geben.

Herzlichen Dank für Ihre Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen
Ruven Heuberger
Geschäftsführer

Umwandlung einer UG in eine GmbH & Co.KG

Ist es möglich eine bestehende UG mit derzeit 200 € Stammkapital durch eine bestehnde GmbH (Komplimentärfunktion) durch Vertragsänderung zum Komplimentär dieser UG & Co.KG zu machen und damit die UG & Co.KG durch das bereits geleistete Stammkapital der GmbH in eine GmbH & Co.KG umzuwandeln.
Damit könnte man doch die erneute Einbringung einer Bar- oder Sacheinlage in Höhe von 25.000 € umgehen. Oder?

Erstattung der Eigenanteil nach der abgeschlossen kieferorthopädischen Behandlung

Wenn ich alle Rechnungen vom Kieferorthopäden an die Krankenkasse einreiche, ergibt sich Eigenanteileerstattung von 600,-€.
Darf ich dieses Geld behalten oder wird es evtl. v. d. Krankenkasse gepfändet?

Wahl des Verfahrens, Schuldenerlaß, Gewerbe-Wechsel

Guten Tag zusammen,

ich plane, in den kommenden Wochen Ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Dazu hätte ich vorab folgende Fragen:

Situation:

Schulden in Höhe von ca. 200TEur aus einem Gewerbe, Alter der Schulden überwiegend ca. 15 Jahre, dazu aktuelle Steuerschuld von ca. 11TEur. Gläubigerzahl ca. 15, definitiv unter 19. Hauptanteil durch einen Gläubiger (Bank).

Das Gewerbe, das die Schulden verursacht hat, existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Aktuelles Einkommen durch ein Kleingewerbe, schuldenfrei, allerdings auch ohne verwertbare Objekte. Das aktuelle Gewerbe soll nicht weiter geführt werden, stattdessen in den kommenden Monat ein Anderes gestartet werden (IT Dienstleistung)

1. Frage: Regelinsolvenz- oder Privatinsolvenzverahren?

Da ich das bisherige laufende Gewerbe vor oder nach dem Verfahren beenden kann, bestehen aus meiner Sicht beide Optionen? Was macht mehr Sinn?

2. Frage: Sollte im Rahmen eines Vergleichsversuchs (außergerichtlich in der Frühphase des Privatinsolvenzverfahrens oder später durch einen gerichtlichen Vergleich) ein Schuldenerlass entstehen, wird dieser voll steuerpflichtig? Das wäre ja prohibitiv, weil Steuern aus 200.000 Euro entstehen würden?

3. Frage: Was ist mit dem Schuldenerlaß durch die Restschuldbefreiung am Ende der drei Jahre? Gilt dieser auch als steuerpflichtiger Gewinn? Das wäre ja ein endloses “Spiel”…

4. Frage: Ich bin qualifiziert, falle aber durch alle “Raster”, somit ist eine Anstellung für mich problematisch. Eine angestellte Tätigkeit würde einen geringen pfändbaren Betrag erzeugen, beispielsweise 200.- Euro monatlich. Ist die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bereits während des laufenden Verfahrens möglich oder erst nach Beginn der Wohlverhaltensphase, sollten diese 200.- Euro monatlich zuverlässig aus der Selbständigkeit heraus beglichen werden?

Ich denke diese Fragen sind auch für die Allgemeinheit zur Entscheidungsfindung / “Produkt”-wahl bei Ihnen von Vorteil.

P-Konto

Ich bin im Insolvenz bis Oktober 2023, Ich war Krank seit 2012 Krank.
Habe P Konto seit dem Insolvenz Anmeldung, nun wollte ich Fragen:

Ich habe 2119 Euro P-Konto Frei, ich arbeite seit Oktober 2022 Bei der Amazon in Hof und verdiene 2000 Euro Netto, möchte gerne aber auch Überstunden arbeiten, da es über 2119 Euro ist habe ich irgendwie keine Lust Überstunden zu arbeiten.

Ich Zahle miete selber 837 Euro, habe Familie mit Kindern. Ich habe 2 Kinder von mir, und 2 Kinder von meiner Freundin. Wir leben zusammen aber, Wir sind noch nicht verheiratet. Habe auch eine Kind den ich eigentlich Unterhalt zahlen muss, den ich nie gesehen habe aber 99,99 % bestätigt ist. So nun das Frage, Darf ich das P- Konto Freibeträge erhöhen lassen? Ich verstehe leider nicht was leibliche Kinder bedeutet. 2 Kind von mir und 2 Kind von Ihr und wir zusammenlebend usw. Können Sie mir bitte helfen?

Taskin Tas

Resturlaub bei Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

meinen derzeitigen Arbeitsplatz habe ich fristgemäß am 11.12.2022 zum Ende des Monats mit drei Monaten Kündigungsfrist gekündigt. Insgesamt habe ich bis Ende März 15,5 Tage Resturlaub, welche ich gerne im März genommen hätte. Heißt ab der zweiten Tageshälfte des 10.03.2023 bis 31.03.2023.

Mein AG möchte nicht, dass ich meinen Urlaubsanspruch in diesem Zeitraum abgelte, da es noch keine Person gibt, die meine Position übernehmen kann. Das Team besteht somit nur noch aus einer weiteren Person.

Meine Frage nun: Kann mir der AG vorschreiben, wann ich meinen Urlaub nehmen soll?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Selina Schiede

Anfrage zur Gründung einer GmbH / GmbH & Co. KG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf um die Gründung einer GmbH oder GmbH Co.KG zu besprechen. Sie erreichen mich unter 08441 895367 oder per E-Mail unter M.Stiglmayr@vw-stiglmayr.de .
Ihr Onlinevertrag geht mir doch etwas zu schnell, da Sie hier angaben möchten zu welchen ich fragen habe.

Besten Dank & Gruß Michael Stiglmayr

P-kto Schutzantrag stellen?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe ALG II und habe ein P-Kto. eröffnet, der vermeintl. Gläubiger ist das Niedersächsische Landesamt für Versorgung und Bezüge. KANN das Nds. Landesamt trotz P-Kto. mein ALG II pfänden und muss ich, um die Pfändung zu verhindern, bei denen einen Pfändungsschutzantrag stellen? Ich bin völlig ratlos. Ich wäre dankbar für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen

Gerichtskosten

Hallo, ich habe eine Insolvenz durchlaufen. Auf Antrag wurde mir nach 5 Jahren die vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt. Nach 7 !!! Monaten erhalte ich eine Rechnung über Gerichtskosten, da sich der Streitwert erhöht hätte. Hat sich auch, da in der Zwischenzeit eine Lebensversicherung auszahlungsreif wurde. Das diese überhaupt noch bestand, war mir nicht mehr bekannt. Nach über 20 Jahren… Egal wie, ich habe es meinenm Insolvenzverwalter gemeldet und er hat die Zahlung erhalten. Er hat es dem Gericht mitgeteilt und dies hat ihm der Verteilung zugestimmt. Hat allerdings die Gerichtskosten nicht neu berechnet. Spätestens zur Erteilung der RSB hätte dies m.E. auffallen müssen.?! Das Gericht hat der RSB zugestimmt und will nun 7 Monate später noch 480,- € Gerichtskosten von mir. Nach Rücksprache mit dem Inso-Verwalter, habe ich dem Gericht mitgeteilt, das ich nicht bereit bin diese zu zahlen, da dies versäumt hat diese Rechnung rechtzeitig zu stellen und auch aus der LV-Summe bezahlt hätte wreden können. Darauf wurde diese Rechnung gelöscht. Dann hat eine Revision beim Landgericht Beschwerde eingelegt. Der Streitwert wurde hier nun bestätigt.
Mir geht es aber um die grundsätzliche Frage: Kann das Gericht, nach Erteilung der RSB, noch Gerichtskosten geltend machen?? Die Rechnung wurde übrigens umgehend neu gestellt :-(
Vielen Dank im voraus. mit besten Grüßen