Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, aber Wohnsitz Ausland
Ich habe gelesen, es ist eine Voraussetzung für die PI in Deutschland seinen Aufenthalt / gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, nachweisbar z.B. durch Verbrauchsrechnungen, reale Anwesenheit usw.
Reicht dies für die Zeit ab Antragsstellung oder muss ich schon enige Zeit vorher da sein? Ich habe gelesen, man kann unmittelbar nach Eröffnugnsverfahren ins Ausland ziehen, solange man seinen Informationspflicht nachkommt.
Kann ich ohne Wohnsitz in DE mir durch Wunsch-Wohnsitz in DE damit auch ein Amtsgericht aussuchen, das nicht überlastet (Grosstadt) ist?



