Privatinsolvenz, Wohlverhaltensperiode nach ca. 3 Jahren (Start 12.2010) erreicht

Nach einer ‘komplexeren’, aber nicht unkontrollierbaren, Insolvenz-Phase (mit Einbeziehung des europäischen Auslands, Gesellschaften, öffentlichen Institutionen u.a.) wurde nun die Wohlverhaltensphase erreicht. Man muss ggf. anmerken, dass der größte Teil der eigenen Verbindlichkeiten als Haftungsschuld Dritter entstanden war, wozu keine persönliche Schuldfrage zu stellen ist.

Während der Insolvenz gab es ganz spartanischen Kontakt mit dem Treuhänder (gesamt ggf. 5 Kontakte binnen 3 Jahren), aber Fragen kamen auch nicht auf, da ich durchaus gut organisiert und beruflich aktiv bin.
Persönlich kennengelernt haben wir uns nicht (es liegen auch ca. 900 km dazwischen), gesprochen haben wir auch noch nie.
Es scheint aber alles Eingesandte immer sehr wohlwollend aufgenommen worden zu sein, denn Beanstandungen gab es nicht. Auch in dem Sonderfall, dass keine deutsche Steuererklärung eingereicht wird, konnte gut nachvollzogen werden, dass es sich um Tatsachen handelt. Zumindest kam auch hierzu keinerlei weitere Rückmeldung oder Vorgabe. Ein geführtes Postausgangsbuch weißt auch auf meiner Seite sehr gut nach, dass alle Abrechnungen und Informationen (wenn von meiner Seite aus vonnöten), eingereicht wurden.

Es sind jetzt nun die Kleinigkeiten und Abänderlichkeiten zur Wohlverhaltensphase (es liegen schlichtweg Wissenslücken vor):

1)
Einsendung von monatlichen Abrechnungen – weiterhin notwendig?

2)
Anzeige von Zuwendungen, Gelder und oder wirtschaftliche Hilfestellungen privater Dritter – ist dies jetzt grundsätzlich notwendig?

3)
Aufwands-Erstattungen (KM-Geld, Erstattung von geldlichen Bar-Vorlagen) – sind diese jetzt grundsätzlich anzeigeflichtig?

4)
Bisher wurden noch keinerlei Gelder einbehalten bzw. vom Treuhänder angefordert (dies liegt unter anderem an der Kombination zwischen geringem Einkommen und der Anzahl von unterhaltspflichtigen Personen) – welche Gebühren kommen in Zukunft auf mich zu? Was ist mit den Kosten für das Insolvenzverfahren, wann werden diese abgerufen? Kann man dazu bereits jetzt eine Ansparung betreiben und ohne, dass Zugriff entsteht?

5)
Wenn Ansparungen betrieben werden, ggf. im Rahmen einer Risiko-Absicherung/Bausparvertrag, sind diese für den Treuhänder zugreifbar ab einer Höhe X? Man könnte in diesem Zusammenhang auch von einer Zweckgebundenheit/ Altersvorsorge (bspw. wenn ein Unfall mit Todesfolge eintreten würde, wären die Hinterbliebenen in der Lage die Kosten daraus zu leisten) sprechen?

6)
Ist der Wechsel von diesem Treuhänder zu einer anderen, geeigneten Person (Rechtsanwalt, Steuerberater o.a.) möglich?
Wie wird dies beantragt?
Muss dieser Antrag ggf. besondere Gründe vorweisen, welchen das Gericht erst stattgeben muss?
Was wären relevante Gründe für einen Wechsel?
(anfänglich wurde in einem Formular-Teil abgefragt, ob der Treuhänder zur Insolvenz ggf. auch die Wohlverhaltensperiode begleiten soll – dies wurde verneint, allerdings ist noch keinerlei neue Information hierzu erfolgt; somit ergibt sich diese Frage unter Punkt 6)

Vielen Dank für die Beantwortung bereits im Vorfeld.

Pfändung der privaten Rentenversicherung

Ich bin selbständig. Ich habe Schulden bei der KfW . Diese resultieren aus dem Bau eines Bürohauses, das meine beiden Partner und ich (GbR) bereits im letzten Jahr verkauft haben. Mit dem Verkaufserlös haben wir das Bankdarlehen getilgt.
Nun sind aber noch die Schulden bei der KfW offen, die wir jeder als Existenzgründerdarlehen 1996 aufnahmen und nun nicht mehr bezahlen können.
Die KfW hat nun angekündigt, dass sie meine private Rentenversicherung pfänden
wird. Ich muss noch dazu sagen, dass wir im letzten Jahr jeder ein notarielles Schuldanerkenntnis gegenüber der KfW abgeben mußten.
Meine Frage lautet: Kann ich die Rentenversicherung noch auskaufen, bevor die Pfändung wirksam wird oder mache ich mich damit strafbar?

Geld aus Unfallversicherung und Krankentagegeld

Sehr geehrter Herr Kraus,
ich befinde mich schon in der Verbraucherinsolvenz leider ist mein Anwalt im Urlaub der mir bei der Eröffnung der Insolvenz geholfen hatte.
Ich werde von meiner Unfallversicherung einen höheren Geldbetrag erhalten ,durch eine schwere OP und durch eine andere Versicherung erhalte ich Krankentagegeld.
Meine Frage wird genauso verwahren als ob es ein Gehalt bekomme ?
Oder ist es dann eine Entscheidung oder ein Vergleich zwischen Treuhänder und mir dann ?
Vielen Dank

Aussergerichtlicher Vergleich

Zu einem Termin Schuldnerberatung bin ich, damit mir weitergeholfen wird. Mehrere Aspekte, die mich betreffen: HartzIV, noch ausstehende Steuererklärungen mit erwartender Erststattung, die eventuell einen Vergleich decken könnten, Kinderunterhalt ausstehend (hier auch die Vermutung, dass der Kindsvater in Insolvenz ist und das Jugendamt Geld von Ihm einbehält, da dieser plötzlich anfängt einen sehr geringen Betrag zu zahlen). Habe ca. 10 Gläubiger (2 größere und mehrere kleine). Dahin bin ich, weil ich keine Möglichkeit sah, die Gläubiger zu vertrösten, diese habe ich sukzessive bedient und auch mit Ihnen kommuniziert. Einer davon treibt Forderungein, die auch nicht erhaltene Leistungen betreffen. Eine wirkliche Beratung erhielt ich nicht, da ich das Gefühl habe, dass vorab nicht mit den Gläubigern kommuniziert werden will und einfach die Insolvenz abgewickelt wird. Ich erhalte Vorwürfe, warum etwas so und so ist, warum ich *hätte* und *sollte*. Fakt ist, es hat mehrere Gründe, dass dies so ist, wie es jetzt ist und ich nun nach einer Lösung Suche.

Können Sie mir da weiterhelfen, auch in Bezug auf einen aussergerichtlichen Vergleich? Ich weiss weder, wie ich mit den Steuererst. für mehrere Jahre umgehen soll (HartzIV) etc. noch wie ich einfach nochmal die Gläubiger um ein halbes bis dreiviertel Jahr beruhigen kann, damit ich einen Job finden kann.

Anfrage neue Insolvenzordnung bei laufender Insolvenz

Hallo Herr Krauss,

vor einem Jahr führten Sie mich erfolgreich und auf sehr gutem Weg in die Privatinsolvenz. Danke erst einmal dafür. Meine Frage bezieht sich auf die Laufzeit. Laut dem was ich selber im Internet finde schaut es so als als würde ich einen riesen Nachteil im Vergleich zur neuen Insolvenzordnung haben. Ich habe ca. 35.000€ Schulden die ich seit einem Jahr zurück zahle. Wenn heute jemand 100.000€ Schulden hat und in die Insolvenz geht würde dies bedeuten das er trotz höherer Verbindlichkeiten viel trotz das er ein Jahr nach mir in die Insolvenz geht 2 Jahre vor mir fertig ist und mehr Geld erlassen bekommt als ich überhaupt schulde?

Kann man hier gegen nicht einen Widerspruch einlegen und sich an das Verfassungsgericht wenden? Es mag sein das ich leider nur falsche Informationen gefunden habe daher wende ich mich wegen der guten Erfahrungen mit Ihrer Kanzlei mit dieser Frage einfach mal an Sie und würde mich freuen eine Aussagekräftige Antwort zu bekommen die mir verdeutlicht wie es wirklich ausschaut und was ich tun kann bzw. muss.

Vielen Danke
T. Franke

Privatinsolvenz & Erbengemeinschaft

Sehr geehrter Herr Kraus,

im Jahr 2011 ist meine Mutter verstorben, daraus ist eine Erbengemeinschaft um ein Einfamilienhaus entstanden. Meine Eltern hatten das Haus gemeinsam gekauft und Finanziert. Es sind noch immer ca. 170.000,- € davon offen und werden von meinem Vater getilgt.

Ich selbst stehe mit 1/8 im Grundbuch, mein halb Bruder ( aus erster Ehe meiner Mutter ) mit einem weiteren 1/8. Der Rest ist im Besitz meines Vaters bzw. der finanzierenden Bank, die ja auch noch die Hand drauf hat.

Mein Vater sowie seine neue Ehefrau wohnen im oberen Bereich des Hauses, der Keller, in dem ich wohne, wurde nachträglich baulich getrennt.

Welche Konsequenzen würden aus einer Privatinsolvenz meinerseits enstehen? Könnte wir ( mein Vater das Haus verlieren? Er hat mit meinen Schulden nicht weiter zu tun. )
Bekommt er eventuell einen Verwalter dafür vor die Nase gesetzt?

Meine Schulden belaufen sich auf ca. 80.000,- €, und sollte ein Vergleich platzen bleibt mir kein anderer Ausweg als die PI.

Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden, und bedanke mich schon mal im vorraus.

gruß Chris

Wechsel der Bank ?

Sehr geehrter Herr Kraus,
ich habe bei der Sparkasse ein P-Konto. Allerdings ist die Sparkasse auch einer der Gläubiger. Trotz dem P-Konto (und ich liege nicht über dem Pfändungssatz) zieht die Bank ihre Raten ab. Ist die Bank dazu berechtigt bei Privatinsolvenz einfach ihre Beträge abzubuchen ? Sollte man in diesem Fall besser die Bank wechseln ?
Mit freundlichen Grüßen

Verkürzung der Insolvenz

Hallo Herr Kraus,

ich habe eine Frage zu der Verkürzung der Insolvenz bzw. aktuellen Reform der Insolvenz 2014.

Meine Schulden betragen nach Arbeitslosigkeit 35 tausend Euro. Der pfändbare Betrag wäre nun 550 Euro. Wenn ich das so nachrechnen, würde ich in 36 Monaten Insolvenz 19800 Euro zurückzahlen. Damit dürfte die Insolvenz auf 3 Jahre verkürzt werden. Ist das richtig? Oder übersehe ich bei der Berechnung der Verkürzung etwas? Wie beantragt man die 3 jährige Insolvenz? Muss man einen anderen Antrag auf verkürzte Insolvenz stellen? Was passiert wenn man dann den Job doch verliert und die 35 % nicht bezahlen kann?

Darf man Geld dazu geben, damit die Grenze dann doch erreicht wird?

Fragen über Fragen. Welche Unterlagen brauchen Sie für die Erstberatung am Telefon?

Vielen Dank für die Infos vorab.

M.K.

Erstberatung

Was muss ich für die erste telefonische Erstberatung alles raussuchen? Und soll ich dem Gerichtsvollzieher sagen das ich privat Insolvenz beantrage? Kann keinen klaren Gedanken mehr fassen! Hab den Termin mit dem Gerichtsvollzieher versäumt und ihm eine Nachricht geschickt weil man ihn in der Woche nur 2 Stunden erreicht! Was droht mir?
Mit freundlichen grüßen!

Restfoderung durch inkasso an meiner Lebensgefärtin

Sehr geehrter Herr Kraus,
Meine Lebensgefärtin und ich haben einen Kredit 2002 aufgenommen sie als 2 Kreditnehmerin
2007 habe ich einen Außergerichtlicher Vergleich mit einem Inkassobüro gemacht und 2013 nach 6 Jahren bezahlt. Nun kommt das Inkassobüro und verlangt von meiner Lebensgefärtin eine Restfoderung von Zinsen und Hauptfoderung von ca 5800 €
Aus den außergerichtliche Schuldenregulierungsplan, geht hervor aus Nr.6 ich Zitiere
Besteht hinsichtlich der Forderung ein Gesamtschuldverhältnis, so wirkt die Zahlung eines Gesamtschuldners auch als Erfüllung für die übrigen Schuldner. Die Forderung wird auf den
Höher angebotenen Vergleichsbetrag festgeschrieben.
Zitat Ende
Ist es nun vom Inkassobüro gerechtfertig, die Restschuld von meiner Lebensgefärtin zu verlangen?
Ich bedanke mich im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Pino