Widerrufsbelehrung prüfen – zweite Meinung

Sehr geehrter Herr RA Ruvinskij,
sehr geehrter Herr RA Ghendler

Ich habe zwei Widerrufsbelehrungen der BHW Bank. Ich werde bereits von einem Anwaltskollegen vertreten, würde aber sehr gerne diese Widerrufsbelehrungen noch mal von Ihnen überprüfen lassen. Ist das möglich?
Die beiden Verträge mit der BHW sind 2008 geschlossen worden. Dabei ist leider einiges schief gelaufen. Die BHW hat mich mehrfach falsch beraten, so dass die Verträge zudem wahrscheinlich sittenwidrig sind.

Ich habe die Befürchtung, dass mein Anwalt einige Fehler übersehen hat. Darf ich Ihnen die Darlehensverträge zur Prüfung übersenden?

Mit besten Grüßen
Werner M.

Nicht pfändbares Einkommen

Ich bin Rentner. 63 Jahre alt. Ich beziehe eine Witwenrente in Höhe von ca. 520,00€ und eine Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe von ca. 720,00€. Was bleibt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens davon übrig?

Aussergerichtlicher Vergleich

Hallo,
unsere GmbH hat ca. 120.000, Verbindlichkeiten.
Davon ca 70.000,- beim Bundesamt der Justiz
und ca. 20.000 bei FA. Dazu 3 Gläubiger á ca. 10.000,-
Wie hoch schätzen Sie die Chancen eines aussergerichtlichen Vergleiches ein?
VG
Hans

P-Konto zweimal eröffnen?

Ich werde morgen mein neues Kto eröffnen.ich habe mich schon informiert bezüglich des p-Kontos.da ich bei meiner Hausbank schon ein p-Konto habe kann ich kein weiteres einrichten.ist das richtig?was kann ich machen?

Steuerschuld durch Strafantrag

Hallo wertes Anwalt’steam.

Bin allein Verdiener 2100,- Netto, Frau ohne verdienst und drei Kinder.

38000,-Kredit laufen zu 400,- Monatlich und Dispo in benutzung.

Jetzt muß ich 7500,- Steuer nachzahlen und um die 5000,- Bußgeld bezahlen.

Was kann ich machen? Bitte um schnelle Antworthilfe.

Danke im Voraus

Regelinsolvenz

Ist auch eine sperre für einen GF eines Unternehmens drin, der trotz regelinsolvenz weiter macht. Also gibt es da irgendwelche Einschränkungen in Bezug auf das Unternehmen um damit weiter Geld machen zu können?

Schulden Vergleich Aussergerichtlich

Hallo,
vorweg möchte ich sagen; super Interrnetseite!
Nun, zu meiner Situation:ich bin Selbstständig , und habe ca. 55.000, € Schulden , nun kommt noch dazu dasich einen Haftbefehl am heutigen tage Bekommen habe , weil ich die EV nicht abgegeben habe daher ich mit den beiden Gläubiger in Vergleichszahlungen Erwarte ich bin echt verzweifelt und weiß nicht mehr weiter. habe dieses Jahr schon 5500 Euro An vergleiche angeboten mit Erfolg immer um die 50 % der foderung Habe auch nicht die Möglichkeit Geld auszuleihen. Bekannte rieten mir jetzt zu einer Insolvenz. Am liebsten wäre mir aber, die Schulden als Gesamt aufschiebe(max.250 €/Monat), das Licht im Tunel sehe und meine komplette Energie wieder in meine Selbständigkeit stecke. Meine monatlichen Kosten liegen zwischen 1000 – 1800 tsd Euro liegen, Lohn habe ich mir schon lange nicht mehr überwiesen. Da ich von morgens bis abends hin und her gerissen bin, Personal gekürzt habe, Ich weiß nicht mehr weiter..würde Sie gerne als Berater einbeziehen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Hilfe.
Beste Grüse

Schulden bei Sportclub

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Schulden bei eine Sportclub da ich versucht habe aus dem Vertrag raus zu kommen.
Mein Anwalt hat mir damals gesagt ich soll die Zahlung einstellen und das Geld das der Sportclub abbucht wieder zurückholen.
Da ich ein Gerichtsverfahren verloren habe wurde ein Gerichtsvollzieher beauftragt das Geld einzutreiben. Da ich in der Ausbildung bin liege ich unter dem Pfändbaren Satz.
Jedoch hat der Gerichtsvollzieher von mir verlangt das ich gleich die Eidlich-staatliche Erklärung unterschreibe.
Kann ich trotz alle dem immer noch Privatinsolvenz Anmelden?

Mit freundlichen Grüße

AC. R.

Vielen Dank, Herr RA Ruvinskij, für die Informationen. Sehr nett von Ihnen, dass Sie sich so ausführlich geäußert haben.Gerne können wir die Details telefonisch besprechen, da bin ich sehr daran interessiert. Rechtschutz zwar vorhanden, aber sie wissen ja, keine Deckung bei Neubauten….Ich habe am 26.05.2015 beim Ombudsmann per E-Mail nach Sachstand gefragt.Verbleiben wir so, sollte ich bis in den nächsten 2-4 Wochen, also spätestens 30.06.2015 vom Ombudsmann nichts aussagekräftiges bzw. einen Schlichterspruch erhalten, bin ich bei Ihnen.Wenn Sie es wünschen, lasse ich Ihnen zuvor den Vertrag für eine eigene Einschätzung an Ihre E-Mail “frankfurt@anwalt-kg.de” zukommen.Schöne Grüße!

Privatinsolvenz

Hallo,
ich habe zwei Fragen zur Privatinsolvenz.
Am 19.03.2015 wurde der Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegeben. Die Insolvenzeröffnung erfolgte am 29.04.2015
Am 24.03.2015 habe ich eine Steuer Rückerstattung i. H. v. 500,00 Euro bekommen.
Der Insolvenzverwalter schreibt, dass ich Vermögen verschwiegen habe und es zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen kann.
Die Rückerstattung habe ich nicht mit Absicht verschwiegen.
Was kann ich machen?
Der Insolvenzverwalter möchte, dass ich das Geld zurückzahle. Kann ich das auch in Raten dem Insolvenzverwalter zahlen?
Vielen Dank vorab.