Minijob und teilzeit
Kann ich bei einem teilzeitjob noch was dazu verdienen?
Was wird mir abgezogen?
Kann ich bei einem teilzeitjob noch was dazu verdienen?
Was wird mir abgezogen?
Mein Mann hat eine lohnpfändung, ich als Ehefrau habe ein monatliches Nettoeinkommen von 610,00 €. Kann meine Frau als unterhaltsberechtigt bei der lohnpfändung berücksichtigt werden aufgrund des geringen Einkommens?
Guten Tag,
meine Insolvenz endet am 20.09.2016. Ist das Gehalt, das ich für den September dann am 31.09.2016 bekomme noch pfändbar, evtl. auch anteilig? oder eben garnicht mehr da die Insolvenz ja bereits beendet ist?
Die vielen Antworten im Netz sind mir da doch etwas schwammig und nicht wirklich representativ, bzw. nicht genau genug.
Vielen Dank vorab für ihre Antwort!
Ich besitze ein P-Konto mit einem Freibetrag für eine unterhaltsberechtigte Person. Seit Insolvenzeröffnung wird von meinem Gehalt derart gepfändet, dass mir ein pfändungsfreies Einkommen von 1.860 € zusteht. Das P-Konto blockiert nunmehr die Verfügung über den Differenzbetrag. Was muss ich tun, um über mein pfändungsfreies Einkommen auch entsprechend verfügen zu können ?
Hallo Herr Kraus,
erstmal vielen Dank für diesen sehr umfassenden und informationsreichen Webauftritt zur UG / GmbH Gründung!
Ich bin seit geraumer Zeit selbstständig als Freelancer im IT-Bereich tätig.
Seit kurzem habe ich einen kleinen Gewerberaum – als “Schaufenster” sozusagen – eingerichtet und einen Mitarbeiter eingestellt.
Meine Firma hat viele “Stammkunden”, aber nun auch “Publikumsverkehr”, seit ich das Büro eingerichtet habe.
Da die Kunden immer weiter zunehmen und ich nicht alle langfristig kenne, überlege ich, eine haftungsbeschränkte Firma aufzumachen. Ich habe an eine UG gedacht. Allerdings könnte ich auch eine GmbH gründen – allerdings kostet dies ja bekanntlich ordentlich. Was würden Sie mir empfehlen? Oder würden Sie mir zu einer Limited raten?
Schönes Wochenende und danke im Voraus!
M. Wolter
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich würde gerne mit Ihnen eine GmbH Gründen. Ich habe ein Busunternehmen. Brauche ich eine besondere Erlaubnis?
Vielen Dank! MfG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich seit Januar 2013 in der Privat bzw. Verbraucherinsolvenz. Ich habe erfahren, dass seit Juli 2014 das neue Insolvenzrecht in Kraft getreten ist. Nun meine Frage bzw. Fragen:
1. Ist es möglich eine Anpassung bzw. Übergang auf das neue Insolvenzrecht zu stellen? Und ist es nicht Diskriminierung, wenn die alten Insolvenzler viel schlechter behandelt werden als die neuen?
2. Was passiert, wenn man während der Wohlverhaltenszeit seine Schulden vor dem Ende der Insolvenz (6-jährigen Zeit) nicht ganz zurückzahlt und man die RSB bekommt? Steht man trotzdem negativ in der Schufa drin oder habe ich die Schulden umsonst zurückgezahlt? Und ist es möglich den Schufa-Eintrag komplett sofort nach Rückzahlung der Schulden löschen zu lassen oder bleibt dieser unbedingt 3-4 Jahre in der Schufa ob man zahlt oder nicht?
3. Darf man aus seinem unpfändbarem Geld, also mit seinem eigenen Geld, Zahlungen an einzelne Gläubiger tätigen? Ich habe nämlich nur 4 Gläubiger. Bei einem Gläubiger 16.000 €, bei einem anderen 3.500 €, bei dem dritten 1.000 € und bei dem letzten 500 €. Ich würde nämlich gerne zuerst die “kleineren Gläubiger” erledigen wollen, da dies einfacher ist und dass nur noch ein einziger Gläubiger bleibt. Ist dies möglich oder strafbar?
Über eine Rückinfo würde ich mich sehr freuen.
Vielen lieben Dank im Voraus.
Freundliche Grüße,
Andy M.
Meine Verbraucherinsolvenz ist zum 07.06.2016 beendet. Wird für den Monat Juni die volle Rate eingefordert?
Im Schreiben vom Insolvenzverwalter wird eine “Motivationsprämie” erwähnt und gefragt, ob ich diese ausbezahlt haben mochte oder den Gläubigern zukommen lassen will. Was ist das und was soll ich machen?
Danke.
Guten Tag,
In wie fern wird das Gehalt bzw. Vermögen von meiner Lebenspartnerin in die Privatinsolvenz mit eingerechnet?
Mfg
Inwieweit werden Kinder einer Privatinsolvenz Person im Rahmen der Schuldenregulierung bzw. während des Verfahrens zur Kasse gebeten?
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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