Kreditvertrag Immobilienfinanzierung Prüfung
Wir würden gerne unseren Kreditvertrag, den wir vor ein paar Jahren bei der Sparda Bank abgeschlossen haben, prüfen lassen.
Viele Grüsse
Rita Smith
Wir würden gerne unseren Kreditvertrag, den wir vor ein paar Jahren bei der Sparda Bank abgeschlossen haben, prüfen lassen.
Viele Grüsse
Rita Smith
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
ich habe seit Oktober 2010 ein laufenden Darlehensvertrag bei der Sparkasse. Im Vertragswerk steht leider nichts über eine Widerrufsbelehrung. Stattdessen der Verweis das die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestandteil sind und in den Kassenräumen der Sparkassen eingesehen werden können.
Meine Frage: Die Sparkasse hat in den letzten Jahren die AGB geändert, woraus ich nun nicht klar weiss ob zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Widerrufsbelehrung rechtskonform eingehalten wurde?
Sollte ich meinen Darlehensvertrag überprüfen lassen?
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander R.
Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
Darlehen wurden bereits 2013 abgelöst und erst im April 2015 der Widerruf erklärt. gibt es Verjährungs-und/oder Verwirkungsprobleme? Darlehensvertrag vom 23.12.2002 enthielt keine Widerrufsbelehrung
Guten tag habe wegen Antrag auf Verlängerung der Kostenstundung eine Frage muss ich den Beiliegenden Antrag Ausfüllen und auch Daten mit Gehalt und Wohnkosten und Sonstige Zahlungsverpflichtungen und Besondere Belastungen von meiner Ehefrau mit Angeben oder Reicht es das ich Darlege das ich nur einen Mini Job habe?MFG Herr Fritz
Sehr geehrter Damen und Herren
Wie ist es wenn man kein überblick über die Gesamtschulen hat da sie wärend der ehe und dursch ein vergessenes ablehnen des Erben entstanden ist?
Mit freundlichen grüßen
Hallo meine Frage ist: Wie oder Wo kann ich von meinem Lohn die oben genannten Bezüge wie Urlaubsgeld, Überstunden und Weihnachtsgeld nachrechnen bzw. ausrechnen. Die Lohnbuchhaltung in meiner Fa. blickt da, so denke ich nicht ganz durch und zieht mir oft zu viel ab.
Mit freundlichen Grüßen
G.M.
Hallo, ich würde gerne wissen wie realistisch ein Schuldenvergleich bei einer Summe von etwa 20.000 euro bei ca. 20 Gläubigern ist, diese sind zum größten Teil 2011 entstanden. Ich bin 30 Jahre alt und bis jetzt wurde mir gesagt, dass dies bei dieser Menge an Gläubigern sehr unrealistisch sei. Ab September fange ich ein Studium an und da ich bereits eine abgeschlossene Ausbildung habe, dürfe ich meines Wissens nach keine Privatinsolvenz in diesem Zeitraum anmelden, da ich dann meinen Obliegenheitspflichten nicht nachkomme.
vielen dank schon im Voraus
In der Regel sind die Rechtsschutzversicherungen verpflichtet, für eine Auseinandersetzung um die Kündigung eines Bausparvertrages Deckungsschutz zu gewähren. Streitigkeiten in diesem Zusammenhang unterfallen dem herkömmlichen Privatrechtsschutz. Gerne holen wir für Sie die Deckungszusage ein.
Will die Bausparkasse Sie mit einem „lukrativen“ Angebot dazu überreden, die Kündigung zu akzeptieren, sollten die Alarmglocken läuten. Hier versucht Ihr Kreditinstitut allem Anschein nach, sich aus der Verantwortung rauszukaufen. In den allermeisten Fällen gilt: mit dem neuen Angebot stehen Sie schlechter da als bei Fortführung des Bausparvertrages zu den alten Konditionen. Anderenfalls hätte Ihre Bausparkasse keinen Grund, Ihnen einen Wechsel schmackhaft zu machen. Deswegen gilt auch an dieser Stelle – nehmen Sie ein solches Angebot nicht an, ohne zuvor andere Optionen prüfen zu lassen.
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2017 ist die Position der Bausparkassen und deren Argumentation gestärkt. Das heißt aber nicht, dass jede Kündigung rechtmäßig ist. Deswegen sollten Kunden die Widerspruchsmöglichkeiten gegen eine Kündigung juristisch prüfen lassen. Rechtlich gesehen, beseitigt ein solcher Widerspruch die Kündigung zwar nicht, allerdings bringen Sie damit zumindest zum Ausdruck, die Kündigung nicht ohne Weiteres hinnehmen zu wollen. Es ist unwahrscheinlich, aber möglicherweise wird Ihre Bausparkasse schon an dieser Stelle einlenken. Einen Musterwiderspruch finden Sie hier.
In einigen Fällen erhält der Bausparer zusammen mit der Kündigung einen Verrechnungscheck. Durch dieses Vorgehen ist z.B. die BHW Bausparkasse aufgefallen. Auf keinen Fall sollten Sie diesen Check ohne eine vorherige Überprüfung Ihres Einzelfalles einlösen. Denn damit akzeptieren Sie die Kündigung.
Lassen Sie sich beraten.
Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Senden Sie uns Ihren Bausparvertrag und die Kündigung Ihrer Bausparkasse zu und wir besprechen gemeinsam Ihre Erfolgsaussichten.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
