Wohlverhaltensphase / CFD-Handel

Hallo

Vor einigen Monaten wurde das Insolvenzverfahren abgeschlossen und und die Restschuldbefreiung angekündigt. Jetzt beginnt das 4. Jahr der Verbraucherinsolvenz. Nach Beginn der jetzigen Phase eröffnete ich ein Handelskonto für CFDs. Nun meine Frage: Müssen Gewinne und Bonuszahlungen daraus dem IV gemeldet und Beträge abgeführt werden? Ich habe des öfteren schon gelesen, dass Gewinne (z.B. Lotto) nicht abzuführen sind. Trifft Letzteres auch auf Handel mit CDFs (Social-Trading) zu und gilt gleiches für Bonuszahlungen? Vielen Dank vorab!

Gruß
Walter H.

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Exmann informierte mich am Wochenende darüber, das er eine Privatinsolvenz machen möchte. Da noch gemeinsame Schulden vorhanden sind, die ich nicht alleine Tragen kann, möchte ich mich nun über die Privatinsolvenz Informieren und ggf. auch eine machen.
Ich habe bereits viel erfahren auf ihrer Seite.
Auch habe ich bereits eine Schufaauskunft beantragt.
Meine Unterlagen habe ich weitestgehend zusammen.
Was muss ich noch alles beantragen um alles zusammen zu haben, was für ein Insolvenzverfahren benötigt wird, (Vollstreckungsbescheide/Titel) vom Amtsgericht?
Muss ich zwingend zu einer Schuldnerberatung?
Ich hoffe sie können mir weiter helfen, da ich leider keinen anderen Weg sehe als auch eine Insolvenz zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Niki

Haftung der ug mit Privatvermögen

Guten Tag,
Wir haben eine UG (Haftungsbeschränkt) gegründet.
Wir haben aber jetzt fast 80.000€ Schulden und es wurde ein insolvensverfahren eröffnet. Aber wir haben diesen Insolvenzantrag nicht gestellt. Meine Frage ist haftet unser Haus davon oder nicht . Wir haben das Haus vor drei Jahren gekauft und bezahlen jeden Monat den Kredit sorgfältig ab. Die UG haben wir erst vor einem Jahr gegründet. Das Haus haben wir für bekannte gekauft auf unseren Namen aber die bezahlen es jeden Monat ab , weil die keine Möglichkeit hatten es damals selber zu kaufen . Aber jetzt haben sie die Möglichkeit und ich will das Haus an meine Bekannte übergeben ohne Geld sie übernimmt es so wie alles ist . Die Frage ist kann ich mein privates Haus übergeben wenn das insolvensverfahren für meine UG seit einer Woche eröffnet ist ??

Unwahrheit gesagt bei der EV

Hallo ich habe in der EV nicht alles an Verdienst angegeben kann ich trotzdem in die Regelinsolvenz. Hatte das Gefühl alles noch retten zu können wenn ich etwas an Verdienst verheimliche.
Habe ich damit alles kaputt gemacht?
Bitte um Antwort!
Vielen Dank
Jacky

Bausparvertrag, Leistungen Beihilfe und private KV

Ich befinde mich in der Vorbereitung zur Privatinsolvenz und habe zwei kurze Fragen:
1.) ich habe seit knapp 2,5 Jahren einen Bausparvertrag, der über VWL vom Arbeitgeber und zum Teil von mir bedient wird. Guthaben derzeit knapp 1000 €. Darf ich diesen weiter bedienen und behalten oder wird dieser verwertet? Wenn ja, kann ich diesen Vertrag noch vorher kündigen und verbrauchen?
2.) Als Beamtin bin ich privat krankenversichert /+Beihilfe. D.h. Ich reiche die Arztrechnungen bei KV und Beihilfe ein und bekomme dann die Erstattung und bezahle dann die Arztrechnungen. Wie kann ich verhindern, dass diese Erstattungsansprüche auf die Pfändungsgrenze angerechnet werden (Bank – P-Konto) und entweder durch die Bank gesperrt (weil über Pfändungsgrenze) oder von dem Treuhänder gepfändet werden?
Danke für Ihre Hilfe!!!

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Strauch

2 versch. Banken Schuldenvergleich vorzeitiger Schuldenvergleich bei einer Bank weil das bei der anderen Bank finanzierte Haus noch nicht verkauft ist.

Guten Tag,
wir haben durch eine ETW die aus 2 verschiedenen Gründen in die Zwangsversteigerung gegangen ist sehr hohe Schulden, Konto und Lohn Gehaltspfändungen. 2 man die EV abgegeben. Dadurch haben wir nach auslauf des Baufinanzierungsdarlehn keine Anschlußfinanzierung bekommen, so das dieses Haus was wir selbst bewohnen auch versteigert werden soll.
Kann man mit der ersten Bank jetzt schon in den Schuldenvergleich gehen, damit man weiß wohin die Reise geht weil der VErkauf unseres Haus so + + 0 ausgehen müßte.
Vieln Dank!

Wann tritt Verjährung ein?

Zwar können bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen vielfach Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese unterliegen jedoch Verjährungsfristen. Zu unterscheiden ist zwischen der kenntnisabhängigen dreijährigen Verjährungsfrist und der kenntnisunabhängigen zehnjährigen Verjährungsfrist. Bei Letzter verjähren die Ansprüche auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft.

Bei der kurzen dreijährigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis des Anlegers über schadensersatzbegründende Umstände entscheidend. Diese verjähren zum Jahresende drei Jahre nach Kenntnis. Entscheidend ist nicht nur die tatsächliche Kenntnis, sondern auch der Umstand, dass der Anleger ohne fahrlässiges Verschulden zumindest die Kenntnis hätte erlangen können.

Damit die Forderungen nicht verjähren, sollte immer umgehend gehandelt werden. Wird die Zeit knapp können auch verjährungshemmende Maßnahmen wie ein Güteantrag eingelegt werden. Dieser darf jedoch nicht pauschalisiert, sondern muss immer hinreichend individualisiert sein.

Welche Aufklärungspflichten hat die Bank bei geschlossenen Fonds?

Neben den spezifischen Risiken, die für Containerfonds gelten, gibt es Risiken, die grundsätzlich für alle geschlossene Fond zählen und über die der Anleger aufgeklärt werden muss. So muss dem Anleger verständlich erklärt werden, dass er als Mitgesellschafter auch die Risiken trägt, die zu Nachschusspflichten, Rückforderungen von Ausschüttungen oder auch zum Totalverlust der Einlage führen können.

Darüber hinaus werben viele Fondsgesellschaften nicht nur Geld bei den Anlegern ein, sondern nehmen zur Finanzierung noch weitere Darlehen auf. Über diese Kosten und Zinsen muss der Anleger aufgeklärt werden. Gerät die Fondsgesellschaft mit der Tilgung in Rückstand, kann die Bank das Darlehen fällig stellen. Das bedeutet in vielen Fällen, dass die Fondsobjekte notverkauft werden müssen oder sogar die Insolvenz eintreten kann. Beides führt zu hohen Verlusten für die Anleger.

Wurden die Darlehen in anderen Währungen aufgenommen, können durch Wechselkursschwankungen zudem Verluste entstehen.

Welche Anforderungen werden an eine ordnungsgemäße Beratung gestellt?

Der Anleger hat einen Anspruch darauf, dass ihm Kapitalanlagen vorgeschlagen werden, die zu seinen Anlagezielen und Wünschen passen. Das bedeutet, dass der Anlageberater die finanziellen Möglichkeiten, die Kenntnis in Finanzgeschäften und die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen und dementsprechende Geldanlagen vermitteln muss. So ist es z.B. nicht zulässig einem unerfahrenen Anleger, der sein Geld sicher zur Altersvorsorge anlegen möchte, riskante Geldanlagen zu vermitteln. Der Anleger muss über die bestehenden Risiken umfassend und verständlich aufgeklärt werden.

Ebenso muss dem Anleger die Funktionsweise eines geschlossenen Fonds dargelegt werden. Dazu gehört auch, dass dem Anleger klar ist, dass er in der Regel mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erwirbt und dementsprechend auch die Risiken mittragen muss.

Gleichzeitig ist der Anlageberater verpflichtet, sich selbst über die Kapitalanlage genau zu informieren. Er kann eine fehlerhafte Anlageberatung nicht mit eigener Unkenntnis erklären. Auch teilweise hohe Vermittlungsprovisionen müssen offengelegt werden. Denn hohe Provisionen können Anlageberater dazu verleiten, bestimmte Kapitalanlagen zu empfehlen, die besser zu seinem eigenen Provisionsinteresse als zu den Anlagezielen des Anlegers passen.

Immer wieder muss festgestellt werden, dass die Anlageberatung diese Maßstäbe nicht erfüllt hat. Das ermöglicht es den Anlegern wiederum, Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend zu machen.

Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Anleger eines Containerfonds?

Schlägt die Beteiligung an einem geschlossenen Containerfonds fehl, haben die Anleger häufig gute Möglichkeiten, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Ein Ansatzpunkt dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten auch die Risiken der Beteiligung, u.a. das Totalverlust-Risiko, ausführlich dargestellt und erläutert werden müssen. Die Praxis zeigt aber, dass diese Anforderungen oft nicht erfüllt wurden und Risiken entweder nur unzulänglich erklärt oder sogar ganz verschwiegen wurden. Auch wurden Beteiligungen an Containerfonds vielfach als sichere und für die Altersvorsorge geeignete Geldanlage dargestellt. Tatsächlich handelt es sich aber um spekulative Anlagen mit vielfältigen Risiken. Solche Kapitalanlagen sind in der Regel nicht für die Altersvorsorge geeignet. Wurde die Anlageberatung fehlerhaft durchgeführt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre teilweise hohen Innenprovisionen, sog. Kick-Backs, verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Kick-Back-Zahlungen offengelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit erhält, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen bevor er sich für eine Beteiligung entscheidet.

Die Risikoaufklärung kann auch durch Übergabe des Emissionsprospekts erfolgen. Dazu muss dieser aber so rechtzeitig übergeben werden, dass der Anleger noch genügend Zeit hat, den Prospekt zu lesen und sich über die Risiken zu informieren. Am Tag der Zeichnung der Fondsanteile oder sogar danach, erfolgt die Prospektübergabe zu spät.

Bei einer nachgewiesenen Falschberatung haben Anleger folgende Ansprüche:

  • Rückgewähr des eingezahlten Kapitals
  • Entgangener Gewinn (Verzinsung der Einlage)
  • Freistellung von Ansprüchen Dritter
  • Freistellung von Rückforderungsansprüchen
  • Freistellung von eventueller Nachhaftung
  • Beteiligung widerrufen

Wurde der Beitritt zur Fondsgesellschaft mittels einer Darlehens finanziert und liegt zwischen der Darlehensvergabe und Fondsbeitritt ein verbundenes Geschäft im juristischen Sinn vor, kann durch einen erfolgreichen Widerruf des Darlehensvertrags auch die Rückabwicklung des gesamten verbundenen Geschäfts möglich sein.