Einkünfte im ersten Jahr nach Abschluss Insolvenz
Guten Tag, während meiner Insolvenz haben sich Geldbeträge angesammet, die aus zulassungstechnischen Gründen nicht an mich ausgezahlt werden durften. Dem Insolvenzverwalter war dieser Umstand bekannt und es wurden aus dieser Quelle auch Beträge zur Insolvenzmasse hinzugefügt, solange dies möglich war.
Abschluss der Insolvenz war August 2016. Nun habe ich im Januar erfahren, dass die bisher nicht auszahlbaren Beträge abgerufen werden können. Kann es hierdurch Schwierigkeiten geben bzw. muss dies “nachgemeldet” werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort!



