Tilgungsfolge bei titulierten Unterhaltsschulden und normalen Schulden in der Zeit der Privatinsolvenz
Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf die Tilgungsfolge während der Insolvenz.
Werden die nicht zu erlassende titulierten Unterhaltsschulden bei einem geringen Pfändungsbetrag bevorzugt getilgt, die anderen Gläubiger bekommen in dieser Zeit nichts, oder wird der Pfändungsbetrag prozentual auf alle Gläubiger verteilt , oder setzt die Unterhaltsschuld aus und wird erst anschließend nach 6 Jahren weitergeführt? Die Unterhaltsschuld beträgt ca. 60 Protzent und die restschuldbefreiende Schulden ca. 40 Protzent der Schulden!
Danke im voraus



