Kosten und Regelinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wüßte gerne was das Verfahren kostet? Bekommt man dafür einen Beratungsschein?
Desweiteren weiß ich nicht, ob ich eine Regelinsolvenz machen soll oder eine Privatinsolvenz.

Danke Sonja Maier

Kosten für den Insolvenzverwalter

Hallo. Ich wollte mal nachfragen wie es jetzt nach 6 Jahren Insolvenz weitergeht. Habe Post bekommen über die Kosten und weiß gar nicht wie ich das machen soll. Denn soviel Geld hab ich nicht. Wie wird das jetzt dann gehandhabt??

Privatinsolvenz

Diese Privatinsolvenz mache ich das erste mal. Und deswegen muss ich wissen wie das
geht. Ich möchte auch Anträge für das Insolvenzverfahren machen.

private Gegenstände nach Insolvenz in FeWo

Guten Tag, seit 05/2014 in der Insolvenz, Abschluss Insolvenzverfahren 06/2016. Gemeinsame FeWo mit Ex-Partner (der nicht in insolvent ist) wurde durch Insolvenzverwalter verkauft, wovon ich erst sehr viel später erfahren habe. In der FeWo befanden sich noch diverse persönliche Gegenstände von mir und meinen bereits volljährigen Kindern. Name und Anschrift des Käufers liegt inzwischen vor. Auch ein Inventar-Übergabeprotokoll, in dem einige persönliche Gegenstände aufgelistet und wieder durchgestrichen wurden. Diverse persönliche Gegenstände sind nicht gelistet. Übergabeprotokoll unterschrieben von Ex-Partner und Käufer. Auf Nachfragen bei Ex-Partner reagiert dieser nicht. Inso-Verwalter hält sich raus. Gibt es ein Auskunftsrecht, was mit den persönlichen Gegenständen geworden ist, von denen einige wertvoll sind (Ski-Ausrüstungen etc.).

Mandant seid August bei Ihnen mein anliegen wurde nicht bearbeitet

Sehr geehrte Herrn Kraus und Ghendler,

ich bin seid August bei Ihnen Mandat in Köln .Wie ich erfahren habe ,wurde meine Akte überhaupt nicht bearbeitet ,sodass ich kurz vor der Vollstreckung stehe.Ich habe meinen Beitrag von 990-, Euro im August schon bezahlt.All meine Daten habe ich auch im August abgegeben.Andauern ändert sich der Anwalt .Ich bitte Sie um Ihre Hilfe ,ich weiß nicht was da in Köln in der Kanzlei los ist.

Brauche ich anwaltliche Vertretung?

Bei diesem Sachverhalt handelt es sich um eine komplexe juristische Materie. Auf keinen Fall sollten Sie sich voreilig und ohne anwaltliche Beratung an Ihre Versicherung wenden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Bank- und Versicherungsrechts. Durch die Bündelung mehrer Mandate zu diesem Sachverhalt können wir diese Erfahrungen nutzen und für Sie Kosten und Aufwand minimieren.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Versicherer bisher noch selten zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sind. Wir vertreten Sie daher vor dem Zivilgericht, falls dies notwendig sein sollte.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Erstberatung und die erste Prüfung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten übernehmen wir kostenfrei. Für den Fall, dass Sie sich im Anschluss für ein weiteres Vorgehen gegen den Krankenversicherer entscheiden, fallen anwaltliche Gebühren an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sind die Überprüfung und das Vorgehen gegen die Krankenversicherung besonders empfehlenswert. Ihre Rechtsschutzversicherung wird in den meisten Fällen alle Kosten abdecken. Somit entfällt für Sie jegliches Kostenrisiko, auch im Hinblick auf einen möglichen Gerichtsprozess.  Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Wie kann ich die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zurückfordern?

Im ersten Schritt können Sie die Beitragsanpassung überprüfen lassen. Wir überprüfen, ob der Versicherer die gesetzlichen Anforderungen für die Prämienerhöhung erfüllt hat oder nicht. Wenn wir Anhaltspunkte finden, dass die Erhöhung rechtswidrig war, kontaktieren wir Ihre Versicherung.

Die Erfahrung in diesem Bereich hat jedoch gezeigt, dass außergerichtliche Einigungen mit den Versicherungen relativ selten sind. Dies liegt auch daran, dass es bisher kein richtungsweisendes Gerichtsurteil gibt. Als spezialisierte Anwaltskanzlei mit Erfahrung und Fachkenntnis im Bereich Bank- und Versicherungsrecht vertreten wir Ihre Ansprüche gegen die Versicherung auch vor dem Zivilgericht. Vor Gericht muss die Versicherung darlegen und beweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllt hat. Hierbei kann es dazu kommen, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird, der die Preiserhöhung untersucht. Dieser wird bewerten, ob der Versicherer die Preiserhöhung ausreichend begründet hat.

Welche Auswirkungen haben die unwirksamen Beitragserhöhungen?

Bei einer unwirksamen Beitragserhöhung muss der Versicherer die Beiträge zurückerstatten, die Sie zuviel gezahlt haben (§ 812 BGB). Hinzu kommen die über die Jahre aufgelaufenen Zinsen für diesen Betrag.
Die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche beträgt dabei grundsätzlich drei Jahre. Somit könnten Sie also Beitragserhöhungen aus dem Zeitraum seit 2015 unwirksam sein.
Außerdem haben Sie den Vorteil, dass Sie für die Zukunft wieder Ihren ursprünglich vereinbarten Beitrag zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Beitrag, den Sie vor der unwirksamen Erhöhung gezahlt haben. Somit kommen für Sie weitere monatliche Ersparnisse hinzu. Die kostenfreie Prüfung Ihrer Beitragserhöhungen kann sich also gleich doppelt lohnen.

Welche Versicherungen sind betroffen?

Uns haben Mittlerweile Kunden aller großen Versicherungsgesellschaften kontaktiert. bei der Prüfung der Beitragserhöhungen konnten wir feststellen, dass die Begründungen so gut wie nie den Anforderungen der Gerichte genügen. Es handelt sich stets um ähnliche Floskeln oder eine reine Wiedergabe des Gesetzestextes ohne Informationsgehalt.

Unserer Einschätzung nach gibt es daher grundsätzlich keine Versicherung, deren Beitragsanpassungen ordnungsgemäß waren. Je nach Tarif und Jahr der Erhöhung kann es im Einzelfall anders aussehen.

Bislang gibt es gerichtliche Urteile insbesondere gegen die AXA, die Barmenia und die DKV. Hier liegen voraussichtlich Millionen Fälle unwirksamer Beitragserhöhungen vor. Aber auch bei allen anderen Versicherungen lohnt sich immer eine kostenfreie anwaltliche Überprüfung.

Grundsätzlich haben alle privaten Krankenversicherungen in den letzten Jahren ihre Beiträge angehoben und sind dabei ähnlich vorgegangen wie AXA und DKV. Es dürfte also nur eine Frage der Zeit sein, bis auch gegen andere Versicherungen die ersten Urteile ergehen.