Insolvenzantrag mit Sanierung einer UG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige Unterstützung bei der Sanierung meiner Unternehmensgesellschaft und beim einreichen eines Insolvenzantrages.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schmidt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige Unterstützung bei der Sanierung meiner Unternehmensgesellschaft und beim einreichen eines Insolvenzantrages.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schmidt
Wie verhält es sich, wenn ich als Geschäftsführer der UG ein Privat-Darlehen gewähre und die UG mit diesem Geld die laufenden Kosten bestreitet?
Die Schulden übersteigen folglich das Vermögen. Bin ich dann verpflichtet Insolvenz anzumelden?
sehr geehrte Damen und Herren ich habe drei Punkte über ich mich freuen würde wenn diese auch getrennt beantwortet werden würden.
1. ) in meiner Privatinsolvenz habe ich nun eine Forderung mit abgegeben die aus einer unerlaubten Handlung stammt diese wurde ich auch wegen Betruges beanzeigt und verurteilen. Heißt das jetzt meine Gläubiger sein Haken bei Forderung aus unerlaubter Handlung macht wovon ich fest ausgehe dass mir die komplette RSB verweigert wird oder nur diese Forderung nach Insolvenz noch zu begleichen ist?
2. ) heißt das Häkchen bei Forderung aus unerlaubter Handlung das Gleiche wie Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung? Wie hoch ist das ihrer Erfahrung die Wahrscheinlichkeit dass ein Gläubiger bei einem Widerspruch gegen diesen Antrag gegen nicht klagt?
3). Was passiert wenn mir die restschuldbefreiung durch einen Antrag tatsächlich versagt wird, komme ich dann überhaupt in die Wohlverhaltensperiode rein ob mit oder ohne Aussicht auf der RSB oder Ende das Verfahren sofort und ich habe alle Gläubiger wieder im Nacken?
Meinen Frage: Kann ich einen Antrag auf Kontounpfändbarkeitstellen ( b. P Konto), wenn noch keine Pfändung erfolgt ist.
Ich möchte hiermit meine Firma Sirius-Sico-Huemisch International GmbH löschen.
Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung um den Termin zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Huemisch
01722051105
Guten Tag,
ich habe gerade Ihren sehr interessanten Beitrag zum Thema Geschäftsführervertrag gelesen und wollte mich bei Ihnen erkundigen wie teuer es wäre bei Ihnen einen Geschäftsführervertrag für einen alleinigen Gesellschafter machen zu lassen? Wie lange würde dies auch ca. dauern?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung & ein schönes Wochenende.
Freundliche Grüße
Lea Scholdan
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Google sind zwei sehr herabsetzende Bewertungen durch, einmal durch einer nicht Patientin und ein mal durch jemand-anonym.
Die Löschung von dem ersten Eintrag hat Google abgelehnt. Mit verherrenden Folgen. Denn andere fühlen sich ermutigt, dies zu wiederholen und mir beruflich zu schaden.
Können Sie dafür sorgen, dass Beide Einträge gelöscht, bzw der Anonyme Schreiber eine Anzeige bekommt.
Bitte um baldige Antwort
Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
das Insolvenzverfahren wurde im Dezmeber 2018 eröffnet und der Insolvenzverwalter meldete sich per Brief zum Erstkontakt. Da wir nicht ganz unvorbereitet in ein Gespräch kommen wollen hier unsere Fragen:
Das Verfahren sowie die Kosten für den Insolvenzverwalten müssen ja aus der Insolvenzmasse bezahlt werden (wenn man gar nicht hat, wird dieses am Ende durch eine “Null-Ratenzahlung” beendet. Nun bittet aber der Verwalter um eine Ratenzahlung auf freiwilliger Basis von 30.- (pro Insolvenz) aus dem nichtpfändbaren Teil an.
Wäre es ratsam, sofern es möglich ist, diesem zuzustimmen?
Und nächste Frage:
Wenn wir Nettoeinnahmen von 1.200 und 800.- haben – werden die Gehälter zusammengerechet und dann bestimmt was Nichtpfändbar ist oder wird pro Fall die Einahme (abzüglich des Partners (Unterhalt)) errechnet und dann der Nichtpfändbare Teil bestimmt?
Weitere Frage:
Falls etwas pfändbares bleibt, wird dieses bis zum Schlusstermin oder über die ganze Insolvenzzeit (incl. der Wohlbehaltensphase) eingezogen?
vorab vielen Dank für Ihren Mühen
Gaby & Jürgen
Guten Tag,
mehrfach habe ich bereits um Kontaktaufnahme bezüglich der Aktenzeichen 60262 und 602161 gebeten. Ich bitte mich nochmals, unter der bei Ihnen hinterlegten Mobil Nummer, anzurufen.
Mit freundlichen Grüßen Kay Eckardt
Ich bin auf Ihre Seite aufmerksam geworden und hoffe, dass Sie mir mit einer Auskunft weiterhelfen können!
Mein Bruder (27)hat offene Krankenbeiträge bei der AOK Bayern, die er begleichen muss. Die Schulden sind durch Arbeitslosigkeit entstanden. Er ist zahlungsunfähig, macht eine schulische Ausbildung seit 2018, hat keinerlei Einkommen oder finanzielle Unterstützung. Daher hat er seit März 2018 per E-Mail Kontakt zur AOK aufgenommen, seine private und finanzielle Situation offen dargelegt und um eine Ratenzahlung gebeten. Auf jede E-Mail und Nachfrage, kam nur die Antwort: Das Anliegen wird bearbeitet – die Bearbeitung nimmt noch etwas Zeit in Anspruch- Das zog sich immer weiter durch – Statt der Bearbeitung, hat er immer mehr Verzugszinsen erhalten. Seine E-Mails und die protokollierten Antworten der AOK hat er schriftlich mit einem Anschreiben per Post (mit Einschreiben/ Rückschein) an die AOK geschickt. Er hat immer nur Zahlungsaufforderungen der gesamten Summe mit weiteren Verzugszinsen erhalten. Ihm wurde trotz Bemühungen seinerseits nie die Möglichkeit einer Ratenzahlung gegeben. Nun haben wir uns durchgekämpft am Telefon, zur Rechnungsabteilung der AOK. Die Bemühungen eine Lösung zu finden, konnte Herr E. von der AOK im System nach verfolgen. Es kam nur eine müde Entschuldigung für die fehlende Bearbeitung. Es ist allerdings der AOK nicht möglich die Gesamtsumme über 2420,89 Euro in Raten von 30 Euro begleichen zu lassen. Die Abzahlung würde zu lange dauern. Darüber hinaus kämen bis zur Abzahlung, immer weitere Zinsen hinzu. Um aus der Misere einen Ausweg zu finden, haben wir einen “Vergleich” im Dezember angeboten! Die Summe in Höhe von 2000 Euro statt 2429,89 Euro. Herr E. ging am Telefon darauf ein- mit der Bedingung dass es noch vor Neujahr 2019 (!) überwiesen wird- er musste sich die Summe noch von seinem Vorgesetzten absegnen lassen. Aber bis zum 29.12.2018 passierte nichts. Weder per Telefon noch per E-Mail kam eine Rückmeldung. Also kontaktierten wir Herr E, der sagte, dass er noch keine Rückmeldung erhalten habe. Der Vergleich wäre aber eine “gute Quote” für die AOK. Es bliebe dabei selbst wenn der Brief erst im Januar käme. Das Problem ist, dass wir nur im Dezember die Möglichkeit hatten 2000 Euro geliehen zubekommen. Der Brief mit der Zusage der AOK kam aber entgegen der Abmachung mit Herrn E., der selbst auf die Überweisung vor Neujahr bestand, erst am 07.01.2019.
Wir möchten einen Vergleich. Aber wir sind wiederum unverschuldet, durch den Verzug der AOK, nicht mehr in der Lage 2000 Euro zu zahlen! Da wir diese Summe schlichtweg im Januar nicht mehr bekommen. Wie hoch darf bei einem Vergleich die Forderung sein? Mein Vater bekommt nur wenig Rente wegen Erwerbsminderung, meine Mutter Sozialhilfe, weil sie meine schwer-behinderte Schwester seit 41 Jahren pflegt. Ich will meinem Bruder helfen und einen neuen Vergleich vorschlagen. Aber durch den Verzug der schriftlichen Einwilligung seitens der AOK komme ich nicht mehr an 2000 Euro, der ursprünglichen Vergleichssumme. Wie kann ich argumentieren? Was ist das Mindeste von 2420,89 Euro was ich bei einer Forderung anbieten kann? Ich hoffe, dass Sie mir helfen können. Vielen herzlichen Dank,!!
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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