Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem Juli 2018 ist meine Privatinsolvenz komplett abgeschlossen.
Ich habe 5 Jahre lang gezahlt.
Nun habe ich von meiner Nachbarin gehört, das sie, nachdem ihre Privatinsolvenz abgeschlossen war, einen netten Teil an Geld zurück erhalten hat.
Davon hat sie sich einen schönen Schuppen für den Garten gekauft.
Ist es tatsächlich so, daß man Geld zurück bekommt, wenn man die ganze Zeit eingezahlt hat?

Gruß

Ehemann wird nicht als unterhaltsberechtigte Person bei Pfändung berücksichtigt

Mein Ehemann u. ich leben jeder in einer eigenen Wohnung. Wir leben aber nicht “getrennt von Tisch u. Bett” u. wollen auch keine Scheidung. Ich beziehe Frührente u. werde gepfändet. Mein Mann hat ein kleines selbstständiges Gewerbe, ca. € 1.000 Gewinn pro Monat. Wir haben Gütertrennung vereinbart. Wir zahlen uns gegenseitig keine Geldbeträge, aber mein Mann isst mit mir zusammen – bei mir u. auf meine Kosten – u. ich wasche seine Kleidung etc. Das ist doch auch eine Form von Unterhalt? Dies wurde vom Gericht aber nicht anerkannt. Was kann ich tun? Würde es ausreichen sich von meinem Mann Quittungen für die Lebensmittel unterschreiben zu lassen? Und wie könnte ich dann die Pfändung neu aufleben lassen?
Vielen Dank!

Anfrage

Guten Tag meine sehr geehrten Damen und Herren,

senden Sie mir weitere Infos per Post zu?
Darf ich einen Fantasy Namen benutzen?

Beste Grüße Andreas Schilling

Genauer Ablauf: Beendigung Insolvenz nach 3 Jahren

Liebe Anwaltskanzlei,

mit Ihrer Hilfe wurde mein Privatinsolvenz am 10.05.2016 eröffnet und ich befinde mich momentan in der Wohlverhaltensphase. Von meiner Treuhänderin habe ich vor einigen Monaten die Bestätigung bekommen, dass ich die Quotenzahlung von mindestens 35% + Verfahrenskosten erreicht habe und einen Antrag zur Verkürzung der Privatinsolvenz auf 3 Jahre beim Amtsgericht stellen kann.
Diesen Antrag habe ich innerhalb der Frist gestellt und bin nun unschlüssig, wie es weitergeht, da sich meine Treuhänderin dazu leider nicht äußert und nun mein “Stichtag” zum 10.05.2019 abgelaufen ist.

Meine Fragen an Sie also:
– Wie genau verlaufen die nächsten Wochen/Monate?
– Informiert mich das Amtsgericht darüber, wie lange die Gläubiger Zeit haben, einen Versagensgrund zur Restschuldbefreiung anzugeben? Welche Zeitspanne ist dafür üblich?
– Wie lange dauert es für gewöhnlich, bis die Restschuldbefreiung erteilt wird?
– Wird bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung weithin mein Einkommen gepfändet?
– Ich bin neben meinem Angestelltenverhältniss auch nebenberuflich selbstständig tätig (genehmigt) und trete monatlich eigenverantwortlich eine Pfändungssumme an meine Treuhänderin ab, kann ich diese erst mal einstellen?

Es ist leider fast unmöglich dazu Informationen zu finden und trotz mehrfacher Anfrage, bekomme ich keine Auskunft meiner Treuhänderin darüber, wie ich mich in Zukunft zu verhalten habe. Ich möchte nichts falsch machen. Vielleicht können Sie mir helfen, einen allgemeinen Überblick zu bekommen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen

AGB

Einen schönen guten Tag,

ich bereite momentan meinen Marktplatz für Bildungsangebote vor und würde mich für eine AGB-Erstellung interessieren. Könnten Sie mir Infos insbesondere zum Preis schreiben?

Freundliche Grüße

Dennis Weißflog

Löschung 2-er UG’s

Sehr geehrte Herren,
ich habe 2 UG’s (eine Wirtschaftsjahr 01.7.-30.06. und eine mit Wirtschaftsjahr 01.01.-31.12.) welche ich gern löschen lassen möchte. Beide sind “mittellos” und schuldenfrei. Mit der letzten Rechnung jetzt im Mai sind sie entschuldet. Allerdings sind auf dem Konto noch ca. 3.000 EUR drauf für Buchhaltungsabschluß durch den Steuerberater und dem Finanzamt geschuldete Mehrwertsteuer. Zählt dieses Bankguthaben auch zu den 250 EUR Bagatellvermögen, oder sind es nicht vielmehr Rücklagen für die Auflösung/Löschung der UG’s ?
Diese UG’s möchte ich gern löschen lassen, aber mein Steuerberater kennt diese Form der Austragung nicht, nur die Liquidation … solange will ich aber nicht warten.
Vielen Dank
Freundliche Grüße
Sylvia Weiß

GmbH Verkauf oder Löschung

eine werthaltige GmbH ca E 400.000.– mit Darlehensausreichung an die Geschäftsfüthhrer soll möglich günstig verkauft oder gelöscht werden, können Sie das?

Insolvenzstrafrecht

Durch Verschiebung eines sehr lukrativen großen Auftrages durch den AG um ein Jahr kam meine GmbH in 2018 in erhebliche Liquiditätsprobleme. 2 Krankenkassen stellten Insolvenzantrag, erklärten diesen aber nach vollständiger Bezahlung als erledigt. Der besagte Auftrag sichert zuverlässig die dauerhafte Sanierung innerhalb der Jahre 2019 und 20 (je nach Baufortschritt). Zugleich führte ich als Geschäftsführer dem Unternehmen rund 80 T€ frische liquide Mittel zu, Trotzdem bestehen noch aus 18 offene Verbindlichkeiten , die teilweise über direkte Vergleiche und teilweise nur durch einen 6-monatigen Zahlungsplan mit dem Gerichtsvollzieher beherrschbar geblieben sind.
Zu keiner Zeit habe ich den Überblick über die wirtschaftliche Situation verloren und Überschuldung liegt nicht vor. Vor dem Hintergrund des oben genannten Großauftrages und der daran hängenden vertraglich gesicherten 10 jährigen positiven Unternehmensprognose habe ich alles getan, eine Insolvenz abzuwenden., denn letztere hätte zuverlässig zum Verlust des Großauftrages geführt.
Mir ist ein Strafbefehl zugegangen über 50 TS a 100,– € wegen Insolvenzverschleppung nach 15a InsO.
Meine Frage an Sie: Was empfehlen Sie aus wirtschaftlichen und rechtlichen Erwägungen:
a) anstandslos bezahlen und fertig
b) Teilwiderspruch der Höhe des Tagessatzes wegen
c) Widerspruch und Verteidigung
Wenn c) würden Sie das Übernehmen und wenn ja, mit welchen Honorarkosten Ihrerseits muss ich rechnen?
Hinweis: Ein einziger Gläubiger hat mich wegen “Vorenthalten von Entgelt” angezeigt und Strafantrag gestellt. Auf diesen Strafantrag hin hat die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung erlassen. Ich habe vorsorglich Widerspruch eingelegt. Daraufhin hat der Staatsanwalt dem Gericht das Ziel genannt : “Gewinn abschöpfen”.
Der Verhandlungstermin liegt Ende Mai – es ist also noch Zeit, zu reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Hering

Privatinsolvenz

Folgende Situation: ich habe jetzt einen neuen Arbeitgeber, bekomme aber von alten Arbeitgeber noch Gehalt (Urlaubsabgeltung,Gut Tage). Jetzt bekomme ich Ende des Monats von den beiden Geld. Wie berechnet die Insoverwalterin das jetzt? Rechnet sie praktisch beides was netto ist nochmals zusammen und zieht daraus ihren Betrag??? LG hoffe auf eine Antwort

Selbstständige Vertriebspartnerschaft (Network Marketing) trotz Insolvenz?

Hallo, ich bin seit dem 16.03.2016 in einer Privatinsolvenz. Ich bin jetzt seit einem Monat in einem Netzwerk und habe heute erfahren dass ich dazu ein Gewerbe anmelden muss.
Ich habe noch nichts verdient und bis ich etwas verdiene, werden auch noch ein paar Monate vergehen.

Nun zu meinen Fragen.
Was muss ich beachten, während meiner privatinsolvenz eine selbstständige Tätigkeit auszuüben?
Welche Unterlagen muss ich meiner Insolvenzverwalterin vorlegen?
Und um was muss ich mich alles kümmern?

Vielen Dank und liebe Grüße
Luis