Freelancer-Vertrag für die Erstellung von Grafiken, 3D-Assets, Audio und mehr

Sehr geehrtes Team von anwalt-kg.de,

mein Name ist Daniel Gallenberger und unsere Firma entwickelt und vertreibt ein Computerspiel. Wir wollen Freelancer und Outsourcing-Studios beauftragen mit der Erstellung von allen möglichen Arten von digitalen Inhalten – 3D-Assets, 2D-Grafiken, Sounds, Musik, Programm-Quellcode, etc.

Dabei möchten wir mit internationalen Partnern arbeiten und bräuchten deswegen eine englische Vertragsvorlage.

Daher ein paar Fragen:
1. Haben Sie Erfahrungen mit international verwendbaren Verträgen für internationale Inhalte?
2. Mit welcher Zeitplan können wir rechnen bis wir eine Vorlage haben, falls wir einen Beauftragen (nur ungefähr, in Wochen)?
3. Welche Kosten kommen da auf uns zu? Hier reicht uns zunächst eine unverbindliche Schätzung der ungefähren Größenordnung um einen ersten Eindruck zu bekommen. Also z.B. 100€-300€ vs 1000€-3000€. Wir haben nicht viel Erfahrung mit dem Thema, deswegen würden wir gerne wissen woran wir sind.

Vielen Dank!
Viele Grüße
Daniel Gallenberger

Guthaben aus NK während Eröffnungsphase

Guten Tag,

wenn Anfang Juli 2019 eine Privatinsolvenz eröffnet wurde und dieser Tage eine Nebenkostenabrechnung mit hohem Guthaben (>800,- EUR) aus dem Jahr 2018 eintrifft, was genau ist hier zu beachten? Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass der Ex-Partner zwar nicht mehr hier wohnt aber noch im Mietvertrag steht.

Steht dem Ex-Partner die Hälfte zu? Geht alles an den Insolvenzverwalter? Beim Vermieter hat dieser wohl nichts hinterlegt, da die Auszahlung direkt an den Schuldner gehen würde.

Im Internet sind die Aussage für mich widersprüchlich.

Vielen Dank!

UG gruenden und vom Ausland verwalten

Guten Morgen,

Ich bin derzeit dabei, einen Standort für die Gründung einer Streckentransportunternehmen zu wählen. Das Unternehmen wird verschiedene Produkte von amazon sowohl in der EU als auch in den USA verkaufen.

Nur ein kurzer Überblick über meine aktuelle Situation und meine Zukunftspläne. Ich bin zu diesem Zeitpunkt Vollzeitmitarbeiter mit Wohnsitz in Stuttgart und werde in etwa einem Jahr nach Südafrika zurückkehren. Da ich der alleinige Eigentümer und Mitarbeiter des Unternehmens sein werde, benötige ich einige Ratschläge bezüglich der Verwaltung und des Firmensitzes.

Soweit ich es verstehe, kann die Geschäftsstelle außerhalb des Landes existieren, was für den Sitz nicht der Fall ist. Das Unternehmen soll online verwaltet werden, so dass eine physische Bürofläche nicht erforderlich ist. Kann ich jedoch eine UG in Deutschland registrieren, während ich sie von Übersee aus betreibe?

Vielen Dank und herzliche Grüße,
Pascoe Scholle

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator

Sozialversicherung – Arbeitnehmeranteile

Haftet der GF persönlich bei Insolvenz der GmbH auch für die angefallenen Säumniszuschläge auf die Arbeitnehmeranteile (bereits bezahlt)

App AGBs und Rechtstexte

Hallo, ich bin nach der Suche nach einer Kanzlei die mir bei der Erstellung der AGBs und Rechtstexte hilft. Bitte sehen Sie angefügt die Details. Ich würde mich über eine Preiseinschätzung freuen:

Unternehmen:
Das Unternehmen ist eine GbR von mir und meiner Ehefrau

Produkt:
Das Produkt ist eine Mobile App für Android und iOS, welche Nutzern eine Art Checkliste bereitstellt an Hand der die Babysicherheit der eigenen Wohnung geprüft werden kann.
Nachdem ein Nutzer eine Checkliste beantwortet hat, werden dem Nutzer Empfehlungen angezeigt wie er durch bestimmte Aktionen (Z.B. Sicherem Verstauen von gefährlichen Gegenständen) und durch den Kauf von Produkten (z.B. Kindersicherungen) sein zuhause kindersicherer machen kann. Die in der App beworbenen Produkte verlinken zu Affiliate Partner Seiten wie z.B. Amazon.de oder amazon.com, wodurch die App monetarisiert wird.

Fragen und Anmerkungen
– Die App soll in Deutschland und den USA starten. AGBs und andere Rechtstext werden auf Englisch und Deutsch benötigt
– Die AGBs sollen sicher stellen, dass die Informationen aus der App nicht ohne Erlaubnis wiederverwendet werden dürfen (Copyright)
– Die AGBs sollen möglichst sicher stellen, dass keine Haftung für die Korrektheit der Informationen etc. besteht um so gut wie möglich sicher zu stellen, dass keine Ansprüche
geltend gemacht werden können wenn sich ein Kind trotz der Hinweise in der App oder auf Grund der App Hinweise verletzt.
– Die App nutzt “Amplitude” um Nutzerverhalten zu tracken. Allerdings werden keine personenbezogenen Daten wie IP Adresse oder Email adressen gespeichert. Zumindest zu Beginn nicht.
– Eine kleine Webseite welche die App bewirbt werde ich eventuell auch starten. Diese App würde Google Analytics nutzen. Welchen Aufpreis hätte es die Rechtstexte auch für die Website gütlig zu machen? Können Website und App die gleichen Texte nutzen?

MfG
Kai von Grambusch

Preise

Ich überlege gerade ein Kleinanzeigen Portal zu eröffnen, da ich oft darauf angesprochen werde. Wie viel würden denn die AGB kosten, wenn sie jene für mich erstellen ?

Es sieht dann so ähnlich bei mir aus wie bei Ebay Kleinanzeigen.

Aufbewahrung der Insolvenzunterlagen

Guten Tag,
meine Frage ist, wielange sollte man nach der Restschuldbefreiung seine gesamten Insolvenzunterlagen ( Schriftverkehr mit dem Gericht, Treuhänder, Gläubigern usw.) aufbewahren. Oder kann dann alles vernichtet werden. Was ist ratsam? Danke für ihre Antwort

Wideruf K50-2164994

Gutten tag ich muchte kundigen von meine auto kredit Citroen c4 pikaso blue HDI

ramadan syuleymanov

 

Beratung bezüglich (Privat)Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meiner Recherche im Netz bezüglich Insolvenz bin ich auf Sie aufmerksam geworden und würde ihnen gerne kurz meinen Fall schildern:

Ich habe mich im Jahr 2013 mit meinem Online Shop „Foto-Fischer” selbstständig gemacht. Ich betreibe den An- und Verkauf gebrauchter Fototechnik und Zubehör. Ich bin Einzelunternehmer und habe kein Ladengeschäft und keine Mitarbeiter. Der Verkauf läuft hauptsächlich online.

Die Geschäfte liefen über die Jahre immer besser und mit der Aufnahme meines ersten Kredites über 60000€ bei der Sparkasse konnte ich Umsatz und Gewinn noch einmal deutlich steigern. im Jahr 2019 stand nun die erste große Steuerzahlung inkl. Vorauszahlung an. Da mich meine Steuerberaterin schon frühzeitig auf die anstehenden Forderungen aufmerksam machte, legte ich den entsprechende Betrag beiseite. Da ich das Geld nicht auf dem Bankkonto „ parken” wollte, beschäftiget ich mich ausgiebig mit der Aktienanlage und investierte das Geld letztendlich in Aktien. Im laufe des Jahres 2018 halbierte sich jedoch der Wert meines Depots, sodass ich entschied noch mehr Geld von meinem Geschäftskonto abzuziehen um den Verlust wieder auszugleichen. Leider baute ich den Verlust weiter aus, sodass sich dieser aktuell auf knapp 80000€ beläuft. Die Forderungen des Finanzamtes und der der Stadt konnte ich gerade so mit weiteren Krediten bezahlen. Darüber hinaus blieb jedoch kein Geld übrig um Ware zu kaufen und um mein Geschäft weiter betreiben zu können. Die monatlichen Ausgaben stiegen jedoch auf Grund diverser Forderungen weiter an.

Aktuell bin ich nicht mehr in der Lage mein Geschäft weiter zu betreiben und sehe mich gezwungen Insolvenz anzumelden. Ich bin auf Grund der vielen Informationen bezüglich des weiteren Vorgehens jedoch verunsichert und würde mich über ein Beratungsgespräch und/oder eine kurze Rückmeldung per Mail freuen.

Tel.:

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fischer

Restschuldbefreiung und Überschuss

Guten Tag,
ich hoffe sehr, dass Sie mir meine Frage beantworten können.
Meine Insolvenz wurde vor dem 01.07.2014 eröffnet, sodass ich noch in das “alte Recht” hinein gefallen bin. Nichts desto trotz, konnte ich im März d. J. die Gläubiger zu 100 % bedienen. Seit dem wurden weiterhin pfändbare Gehaltsanteile abgetreten. Ich habe einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Der Beschluss wurde am 12.09. d. J erteilt und meine Insolvenz ist vorzeitig beendet worden. Auf Nachfrage beim Treuhänder, wann ich mit der Rückzahlung der zuviel abgetretenen Beträge rechnen kann, kam keine aussagekräftige Antwort, eher wurde ich darum gebeten, von weiteren Anfragen abzusehen.
Können Sie mir sagen, wie es in der gängigen Praxis aussieht? Wie lang kann der TH sich Zeit lassen den Überschuss zurück zu zahlen?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße