IX ZR 246/17 Bestandsvermögen wird zur Masse gezogen, trotz Unternehmensfreigabe

Sehr geehrte Anwälte,
folgender Sachverhalt hat sich ergeben. Nach Unternehmensfreigabe vom 07.06.2018 konnte ich das Bankguthaben, was vorher eingefroren war wieder nutzen. Jetzt fordert der Insolvenzverwalter im September 2019 das ganze Bestandsguthaben vom 06.06.18 zur Auskehrung zurück wegen dem BGH Urteil IX ZR 246/17 darf der Insolvenzverwalter das, natürlich ist das Geld nicht mehr da bzw. wurde zum wirtschaften genutzt. Gerne auch Kostenpflichtige Antwort wenn es zu Komplex wird. Vielen Dank im Voraus.

unterhaltspflichtige person ehefrau

hallo , befinde mich in der privatinsolvenz und ab 6 2019 bekomme ich rente betrieblich und gesetzlich ca 2750 euro netto. der insolvenzverwalter erkennt die abhaeniggjkeit meiner verheirateten ehefrau nicht an und verlangt den vollabzug laut pfaendungstabelle. er erfragt wovon meine ehefrau davor gelebt hat ,meine frau hat in deutschland keine bezuege seit 2000 aber war selbstaendig davor mit hohem einkommen. muss sie die abhaengigkeit von mir nachweisen oder ist sie nach pfaendungstabelle eine abhaengige person und wird sie so beurteilt ? vielen dank fuer ihren rat ps.wir leben seit 11 jahren im ausland

Frage zu Inso und Schufa

Guten Abend .
ich habe eine Frage ich bin am 25.06.2020 5 Jahre in der inso und kann jetzt Stadt 6 jahre in 5 jahre raus der Inso raus die Gerichts kosten habe ich schon bezahlt
.jetzt habe ich eine Frage ich habe was im internet gefunden und wollte fragen ob das war ist ich kopiere das mal hier rein schon mal vielen lieben dank für ihre Antwort .Gruss Peter
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Hallo,

habe hier mehrmals gelesen das nach Restschuldbefreiung erst 3 Jahre danach aus der Schufa die Einträge gelöscht werden,dies stimmt nicht. An dem Tag wo das Gericht entscheidet das du von deinen Schuldenbefreit wirst,wird auch innerhalb von 4 Wochen ein Schreiben an die Schufa geschickt und danach bist du Eintragsfrei. Damit du auch wirklich ein neues leben ohne Schulden und als Kreditwürdig anfangen kannst. Bin selber in der Insolvenz und weiss es deshalb. Selbst Eidesstaatliche Versicherungen werden nach 3 Jahren gelöscht auch in der Insolvenz.

LG

UG Gründung

Hallo,
da eine UG nicht zwangsläufig in eine GmbH gewandelt werden muss, kann ich das “angesammelte” Stammkapital entsprechend des Geschäftszweckes verwenden?

Sprich die möglichen €25.000 für den Zweck der Gesellschaft verwenden?

Vielen Dank
Scapaflow

Verhinderungspflege im Insolvenzverfahren

Hallo

Das das Pflegegeld nicht in die Insolvenz fliesst ist bekannt.
Wie verhält es sich mit Zahlungen der Verhinderungspflege, welche ja an die Ersatzpflege weitergegeben wurde und nachträglich erst von der Krankenkasse vergütet werden. Die Zahlungen stehen natürlich im Kontoauszug welcher in Abständen vorgelegt wird um “Einnahmen” zu “überwachen”. Zählen denn die Verhinderungspflege Zahlungen zu den vom Insolvenzverwalter zu verwertenden Einnahmen oder sind die freibleibend? Die Zahlungen sind auch je nach Aufwand unterschiedlich, im gegensatz zum Pflegegeld.

Restschuldbefreiung

Mir wurde im Januar 2014 eine Restschuldbefreiung erteilt. Seit 2017 bin ich verheiratet. Für das Jahr 2018 wurde eine Steuererstattung errechnet. Nun hat das Finanzamt als vormals Gläubiger das Geld gegen die Steuerschulden aus den Jahren 2006 und 2007 (vor der Insolvenz) einbehalten. Ist das rechtens, oder kann ich in Einspruch gehen?

Schadensersatz als Einnahme

Hallo,
ich bin im 3. Jahr meiner Insolvenz. Ich habe mein Auto “rausgekauft” und die letze Rate im November 2019 bezahlt. Vor 2 Tagen ist jemand in mein parkendes Auto gefahren und jetzt ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Muss ich den Betrag, den ich von der gegnerischen Versicherung erstattet bekomme als Einnahme angeben und ist diese pfändbar?

Danke im Voraus!

Gilt neues oder altes Recht

Guten Tag,

ich bin seit dem 5.4.2014 in der Insolvenz. Gilt dann noch das alte Recht?

Wann könnte noch versagt werden?

Restschuld

Guten Tag,

darf ein Inkassobüro einen Antrag auf Versagung der Restschuld stellen?

Wann muss die Restschuldbefreiung erfolgen? Direkt nach der Wohlverhaltensphase?

Vielen Dank für Ihre Antworten

Abfindungsfrage zum Ende der Restschuldbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine kurze zum Thema Abfindung zum Ende in der Restschuldbefreiung.

Und zwar geht es um folgendes:

Ende Mai endet mein Restschuldbefreiungsverfahren meiner Insolvenz.

Mein Arbeitgeber bietet ein befristetes Abfindungsprogramm an.
Das Abfindungsprogramm läuft zwar Offiziell noch bis Sommer allerdings steht nur ein begrenztes Budget zur Verfügung weswegen es wahrscheinlich ist, das das Geld weg ist wenn ich mich erst im Mai melde. Deswegen ist die Frage auch nur folgende.

Wie muss ich nun vorgehen, damit mir von der Abfindung nicht im Nachhinein noch etwas gepfändet wird, das Unternehmen verlasse ich in jedem Fall erst nach der Restschuldbefreiung wahrscheinlich zwischen Juli und September, also weit nach der Restschuldbefreiung ?

Folgende 2 Möglichkeiten sind mir dazu eingefallen vorzugehen um die Abfindung zu erhalten und zu schützen:

1. Mein Interesse bekunden und den Abfindungsvertrag sofort unterschreiben, vor Mai und als Austrittsdatum z.B. den 31.07. (also weit nach der Insolvenz) wählen.
(nach meinen Recherchen entsteht der Abfindungsanspruch ab Moment meiner Unterschrift und dementsprechend könnte gepfändet werden) wobei man da natürlich schauen müsste, ob das irgendwie rauskommen kann, weil die Pfändung die bei meinem Arbeitgeber ja liegt, dann schon gelöscht wurde.

2. Möglichkeit und das müsste auch die sein, die glaube ich funktioniert.
Ich bekunde mein Interesse an der Abfindung, wähle als Austrittstermin dann den 30.08 oder 30.09 (extra weiter nach hinten, damit alles etwas langsamer läuft wegen der Zeit) ich bekomme dann den Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber unterschrieben zugeschickt vermutlich irgendwo im März oder April, ich selber unterschreibe allerdings erst nach der Restschuldbefreiung und sende den unterschrieben Vertrag auch erst dann zurück. Ich habe das in Erfahrung bringen können, das ich mir solange damit Zeit lassen kann. Da wäre lediglich die Überlegung, das der Vertrag selber ja in der Restschuldbefreiung erstellt wird mit einem Datum irgendwo im März oder April, meine Unterschrift aber eben erst später darunter kommt.

In beiden Varianten hätte ich mir die Abfindung gesichert weil der Auftrag eben sofort im System steht (Datum allerdings in dem Verfahren noch wo der Auftrag gestartet wird) und dementsprechend das Geld reserviert wird für mich. Lediglich die Vorgehensweise ist etwas anders. In den FAQ zum Abfindungsprogramm steht drin, das der Anspruch auf Abfindung im Moment meiner Unterschrift besteht. Und soweit ich das durch eigene Recherchen rausgefunden habe, ist die einzige Frage, ab wann entsteht der Anspruch auf Abfindung entscheidend für eine mögliche Pfändung.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir dies beantworten können.