Hallo
0221 – 6777 00 55
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Anruf 19:30
AB: Sie rufen außerhalb unserer Geschäftszeiten an …………
Also was geht da bei Euch
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Also was geht da bei Euch
Hi,
meine Aktenzeichen ist: 2446631
und ich bin bei Euch mit der Gründung eines Vereines.
Zum Verein habe ich ein graphisches Logo entworfen und möchte wissen, ob es angeraten oder überhaupt sinnvoll ist, sich das Vereinslogo schützen zu lassen.
Liebe Grüße
Guido Schöner
Hallo und guten tag
Angefangen hat mein Problem – mit dem Tod meines Freundes ….
Zu lebzeiten, bat er mich (mündlich) – Geld von seinem Konto zu holen – was ich auch tat …
Dann verstarb er und die Erben (bzw, die Tochter aus 2. Ehe) , die Krankenkasse und die Rentenkasse haben mir eine Insolvenz beschert ……
Daraufhin bin ich zum Schuldnerberater und es wird eine Privatinsolvenz in die Wege geleitet ……
Da ich NUR Bürgengeld bekomme, werde ich wohl nichts an die Gläubiger zahlen können …..
Nun mein Anliegen ……
Kann mich die besagte Tochter im Nachgang noch Anzeigen wegen Diebstahl – weil ich der bitte ihres Vaters nachgegangen bin und Geld von seinem Konto geholt habe
(es beläuft sich auf ca 1900 Euro)??
Ich bin besorgt – da mir diese besagte Tochter auch noch knapp 500 euro schuldet, was ich auch besweisen kann (WhatsApp). Jedoch wird das von ihr bestritten und ich würde dieses Geld trotzdem haben wollen – da ich es eig. auch knapp 2 Jahre Später brauche.
Sie bekommt auch Bürgergeld – aber lebt inoffiziell mit ihrem Mann zusammen….
Was kann ich tun??
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
Meine Privatinsolvenz ist am 7.4.21 eröffnet worden wann endet das Verfahren für mich
Danke
Hallo,
Ich habe eine Frage zu meiner Insolvenz. Ich war auch bei ihnen Mandat und würde natürlich auch für die Information bezahlen.
Meine Insolvenz läuft nun seit Oktober 2023.
Ich habe Krankengeld in Höhe von 2400€. Ab Ende März 2024 bekomme ich wieder Lohn in Höhe von ca. 2500€. Das hängt immer mit meinem Zulagen zusammen da ich im Schichtsystem arbeite.
Nach meinen Recherchen würde ich dann ca. 1600€-1700€ behalten dürfen. Ich habe auch gelesen das zum Beispiel Nachtzuschläge oder Feiertagszuschläge nicht pfändbar sind.
Da ich ein P-Konto habe, komme ich aber monatlich immer nur an die 1410€.
Ich habe keine Kinder und bin nicht verheiratet. Es muß doch möglich sein,den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen,oder?
Ich habe auch im November 2023 Weihnachtsgeld erhalten und durfte 705€ behalten. Ich komme nur an die Beträge nicht dran.
Mein Arbeitgeber habe ich kontaktiert und der kann mir nicht weiterhelfen. Die Schuldnerberatung habe ich kontaktiert und die teilte mir mit,das mir als alleinstehende Person der Betrag von 1410€ zusteht und mehr nicht.
Deshalb wollte ich Sie fragen was ich nun für Möglichkeiten habe.
Es grüßt sie freundlich Ramona Motte
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anfang November 2023 wurde mein Antrag der Privatinsolvenz vom Amtsgericht angenommen und mir ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt.
Vor wenigen Tagen habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten, mit der Überschrift: Niederschrift über das Ergebnis der Prüfung im schriftlichen Verfahren. Auszugsweise weitere Inhalte des Schreibens:
“… ist am ….. die Prüfung im schriftlichen Verfahren (§§ 5, 176, 304 InsO)
angeordnet worden.
Es wurde festgestellt, dass die Insolvenzverwalterin die Insolvenztabelle nebst den
Unterlagen zur Forderungsanmeldung sowie einen schriftlichen Bericht über die
wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen rechtzeitig zur Einsicht durch die Beteiligten niedergelegt hat.
Geprüft wird/werden folgende Forderung/en:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 1
Das Ergebnis der Prüfung wird in die Insolvenztabelle eingetragen.
Laut Erklärung der Verwalterin sind keine Forderungen aus einer vorsätzlich
begangenen unerlaubten Handlung, der Verletzung einer gesetzlichen
Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach den §§ 370, 373 oder
§ 374 der Abgabenordnung angemeldet.
Der Insolvenzverwalterin wird aufgegeben, in Abständen von 6 Monaten schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten … ”
Ist das der Beginn der Wohlverhaltensphase? Oder wie darf ich das Schreiben sonst interpretieren?
Über eine Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank!
Sehr geehrte Damen und Herren ,
Ich habe soeben einen Antrag auf Gründung eines gUG-Unternehmens gestellt, leider gibt es einen Fehler. Der Begriff “Wunder Shop” trifft auf dieses Unternehmen nicht zu.
Ich entschuldige mich für den Fehler.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Weis
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben aktuell unsere Marke RedStar24 im DPMA angemeldet unter der RN 302021102368. Gerne würden wir die Marke zur Unionsmarke machen. Ist dies ohne weiteres möglich? Haben wir hierbei ebenfalls Anspruch auf die Förderung? Gerne können Sie uns gleich ein Angebot mitübersenden.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Rodwald (Einzelunternehmer)
Frage:Würde ein Gläubiger gegenüber einer Privatperson einen Gläubigerantrag stellen, darf dann der Schuldner von seinem gesetztlich unpfändbarem Gehalt auf dem P-Konto noch offene Rechnungen bezahlen? Eigentlich ist das gesetzliche unpfändbare Einkommen ja frei nutzbar oder begeht er dann eine Gläubigerbenachteiligung?
Der Betroffene wird bereits beim Arbeitgeber gepfändet und hat ein P-Konto. Ein anderer Gläubiger hat vergeblich das Konto gepfändet (da ja schon gepfändet) und schickt nun ständig Zahlungsaufforderungen, so dass der betr. Schuldner Angst vor einem Gläubigerantrag hat. Die Angst bezieht sich hauptsächlich auf die Frage der Zugänglichkeit seines unpfändbaren Einkommens und der evtl. angeblichen Gläubigernbenachteiligung.
Gemeint sind Rechnungen für Alltagsbedarf wie Miete, Krankenversicherung, normale Konsumartikel wie Medikamente, Bücher usw. (also keine Wertgegenstände)
Gilt eine etwaige Gläubigerbnachteilung ab Antragstellung des Gläubigers oder ab Einleitung des P-Insolvenzverfahrens und wie sieht das aus, wenn der Schuldner dann selber einen Antrag stellt, weil er das vielleicht nicht abwehren kann.
Ich freue mich über eine Antwort. Das ist bestimmt auch für Andere interessant. Vielen Dank.
Moin
Und zwar läuft meine Insolvenz seit Februar 2020 da gibt es ja eine Verkürzung wenn es die 6 Jahre betrifft, da meine Kosten alle gezahlt sind komme ich nach 5 Jahren raus wäre ja Februar 2025 gibt es da für die 5 Jahre auch ne Verkürzung oder betrifft es nur alle die die 6 Jahre in der Insolvenz noch sind?
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
