Pkw pakrt über Grundstücksgrenze in Privatweg hineine

Guten Tag, mein Grundstück liegt direkt am Wendehammer eines Privatweges. Der direkte Nachbar neben uns liegt mit seinem Grundstück etwas davor. Seit einer Woche parkt sein Gold Plus mit Motorhaube und den Vorderreifen über sein Grundstück hinaus auf den Privatweg. Der Wagen ist seitdem nicht bewegt worden, der Nachbar ist abwesend. Wenn ich auf mein Grundstück will, fahre ich parallel zur Einfahrt des Nachbargrundstücks, schwenke dann nach rechts in den Wendehammer und setze zum Einparken in die Garage rückwärts an. Einen Schlenker um den vorstehenden Nachbarswage zu machen und vorwärts in unsere Garage einfahren geht, aber beim rückwärts raussetzen komme ich nicht mehr an unserer Eingangstreppe vorbei. Der Golf behindert mich und ich muss mehrfach rangieren.
Das Verhältnis zu dem Nachbarn ist seit Jahren angespannt. Er parkt immer wieder im Wendehammer oder allgemein auf dem Privatweg, lässt Besucher vor dem Grundstück auf dem Weg parken.
Der erwachsene Sohn des Nachbarn lässt seinen Pkw bei Besuch ebenfalls ein Stück auf dem Weg parken. Seit der Sohn mich vor 3 Jahren auf dem Privatweg angefahren hat, sind Vater und Sohn im Parkverhalten aggressiver geworden. Kein Anteilseigner macht solche Kapriolen auf dem Privatweg.
Unser Haus steht demnächst zum Verkauf. Ich habe die Befürchtung, dass, wenn der Nachbar “Wind” von unserem Auszug bekommt, erst recht den Wendehammer und den Weg vor seinem Grundstück als Privatparkplatz nutzen wird. (Parkmarkierungen gibt es nicht auf dem Weg.) Die weitere Befürchtung ist, dass sich Kaufinteressenten gegen einen Kauf entscheiden könnten, wenn sie das vereinnehmende Parkverhalten des Nachbarn wahrnehen.
Was kann ich tun?
Besten Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Hallo habe einen p konto. Müsste aber die bescheinigung erhöhen , wie kann ich das machen?

Guthaben

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

Wenn ich meine Bescheinigung für den Freibetrag bei der Bank abgebe wird da das Geld frei gegeben was bis zu dem Zeitpunkt gesperrt ist?

Viele Grüße

Anja Steinberger

Corona Bonus

Sehr geehrte Damen und Herren,

Darf man einen corona Bonus behalten, den man in der WhP von der Arbeit erhält? Die Eröffnung war vor 2019. Vielen Dank!
Ps: der Lohn und der Bonus würden natürlich den Freibetrag sprengen. P Konto gibt es nicht, es könnte aber in 2 Zahlungen stattfinden

UG-Gründung und parallele Freiberuflichkeit

Ich bin Berater, Trainer, Coach und mache jährlich meine EÜR, Umst-Erkl. und Ekst-Erklärung. Ich möchte zusätzlich eine UG gründen und dort als geschäftsführender Gesellschafter ohne Gehalt erscheinen. Diese UG produziert Content (Konzepte, Schulungsmaterial, Berichte, Interview-Auswertungen etc.) und verkauft dieses dann an mich als Berater, was ich dann für meine selbstständigen Tätigkeit für meine Kunden (die ich weiterhin ausübe) weiterverwende. Der Content in der UG wird auch extern eingekauft oder durch eine Aushilfe erstellt, die dann in der UG eine Geringbeschäftigung hat.

Ist das aus Sicht Finanzamt zulässig – im Prinzip verkauft ja dann meine UG an mich etwas, allerdings in zwei verschiedenen Rechtsformen.

TS1

Masseverkauf

Guten Tag,
ich bin seit etwa 10 Jahren in Insolvenz. Mein Insolvenzverwalter hat meine Altersversorgung in Form von Immobilien ( 3 Häuser und ETW) verkauft. Die Insolvenz ist jetzt am Ende und es ist ein Guthaben vom ca. 200.000 € übrig. Hat der Insolvenzverwalter richtig gehandelt ,alle meine Immobilien zu verkaufen ,obwohl es im klar war, das er einige ETW hätte nicht verkauft werden müssen, um die Forderungen zu verfüllen? Der Immobilienmarkt ist stark gestiegen und mit dem Geld kann ich keine vergleichbare Immobilie kaufen. Habe ich Anrecht auf Schadensersatz ?

Gehaltsumwandlung in der WVP

Hallo,

ich befinde mich im 5ten Jahr der WVP und werde hoffentlich im nächsten Jahr nach 5 Jahren die Restschuldbefreiung erreichen, Verfahrenskosten sind bereits beglichen.
Mein AG bietet seit einiger Zeit in kooperation mit “mein Dienstrad” die Möglichkeit für AN ein Fahrrad oder E-Bike im Wert zwischen 1000€ und 7000€ zu erwerben.
Das Konzept sieht vor das der AG der Leasingnehmer bei “mein Dienstrad” ist und das Bike dem AN per Überlassungsvertrag beruflich und Privat zur Verfügung stellt. Der AG zahlt die Versicherungs und der AN per Gehaltsumwandlung brutto 36 Monate die Leasingrate sowie Steuer und kann danach dann das Bike für den Restwert kaufen.
Sprich wenn ich mir ein Rat für 3000€ aussuche würden z.B. 60€ brutto monatlich von meinen Lohn vom AG einbehalten werden und das so auch auf der Abrechnung ausgewiesen werden.
Wäre sowas in der prinzipell in der WVP erlaubt für mich als AN oder könnte ich da Probleme mit der Restschuldbefreiung bekommen, ist sowas untersagt?

Mit freundlichen Grüßen
Franziska K.

UG gründen

Guten Tag,
wir wollen eine UG gründen. In Zusammenarbeit mit meinem Notar habe ich herausgefunden, dass das Stammkapital für die Kosten ausschlaggebend ist, aber er hat mich davor gewarnt dass “Bei einem Stammkapital von unter 300,00 € sind die Gründungskosten von den Gesellschaftern zu tragen”. Mein Steuerberater ist im Urlaub und ich kann auch anderen nicht erreichen um Rat zu bekommen. Als ich nach einer Erklärung für dieses Zitat fragte, gab er mir immer noch bis jetzt keine Antwort. Vielleicht können Sie es mir sagen, wie diese beiden zusammen abhängig sind und ob Sie auch das gleiche System verwenden.
P.S. Ich würde mich freuen, bei Ihnen über einen UG-Gründung Pauschalpreis (Musterprotokoll und die Anmeldung zum Handelsregister) und Zeit zu erfahren,
Mit freundlichen Grüßen

Tod des Geschäftsführers während vorläufiger Insolvenz

Hallo,

wenn der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH tödlich verunglückt, während bereits die vorläufige Insolvenz läuft, wie geht es dann weiter? Es gibt noch 3 Gesellschafter im Ausland. Es ist ein schwacher Insolvenzverwalter eingesetzt. Muss dann ein Notgeschäftsführer ernannt werden, wenn in den nächsten 1-2 Monaten sowieso der Insolvenzverwalter eröffnen und damit übernehmen würde? Oder würde die Geschäftsführung dann gleich auf den Insolvenzverwalter übergehen?

Herzlichen Dank für eine erste Einschätzung

Holding in den Niederlanden

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt tut sich auf:
Unternehmen A = niederländische GmbH (1x private Person aus NL hält 100% der Anteile). A ist in eine niederländische Holding eingebracht.
Unternehmen B = = niederländische GmbH (1x private Person aus NL hält 100% der Anteile). B ist in eine niederländische Holding eingebracht.
In diesem Fall ist der Anteilseigner von A = B
Unternehmen C = deutsche GmbH (1x private Person aus Deutschland hält 100% der Anteile)
Unternehmen D = deutsche GmbH (1x private Person aus Deutschland hält 100% der Anteile)
In diesem Fall ist der Anteilseigner von C = D
Die Anteilseigner A+C wollen ihre Unternehmen in die bereits existierende niederländische Holding GmbH ( in diesem Fall eine B.V.) einbringen. Alle 4 Unternehmen haben keinen Grundbesitz, jedoch Betriebsvermögen.
Wenn wir davon ausgehen, dass die beiden Anteilseigner aus den Niederlanden und aus Deutschland gleichberechtigt in der Holding GmbH tätig sind, wie wird dann die Verfügbarkeit über das jeweils fremde Betriebsvermögen geregelt?
Fühlen Sie sich für die grenzüberschreitende Beratung / Tätigkeit zuständig und gerüstet? Wenn nicht, welche Empfehlung haben Sie?
Vielen Dank. Freundliche Grüße von Frank K.