Ermittlung Rückabwicklunssumme Widerruf
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Berechnung des Rückabwicklungssaldos. Leider konnte ich auf Ihrer Internetseite das Rückabwicklungssaldo nicht eindeutig berechnen, da bei meinem Fall der Kredit anders verlaufen ist. Ich habe bereits meinen Kredit gegenüber der Bank im Mai 2015 wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Jahre 2002 widerrufen und den Kredit Juli 2015 durch Verkauf des Objektes an meinen Sohn abgelöst. Die Bank hat zur Ablösung des Kredites von mir eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt die ich unter Vorbehalt bezahlt habe. Zu der Vorfälligkeitsentschädigung habe ich auf Grundlage der fehlerhaften Widerrufsbelehrung eine Klage beim LG Düsseldorf eingereicht die im November 2016 zu meinem Gunsten entschieden wurde und ich die Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurück bekommen habe. Nun möchte gegenüber der Bank meinen Anspruch aus der Rückabwicklung in Rechnung stellen. Daher möchte ich von Ihnen wissen, ob Sie diesen auf der Grundlage der Kreditunterlagen (zwischenzeitliche Vereinbarung eines Forwardarlehen in 2010, Sondertilgungen in 2009 und 2015 etc.) berechnen können. Ich würde hierzu Ihnen die Kopien der Kreditunterlagen zur Verfügung stellen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie auf Grundlage des o. a. Verlaufes des Kredites das Rückabwicklungssaldo berechnen können und was mich das Kosten würde. Für Rückfragen stehe ich gerne unter Tel: 0177 2916949 bzw. per E-Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Enver Duran




Sehr geehrter Herr Duran,
gerne können wir die Berechnung des Rückabwicklungssaldos vornehmen. Wir werden Sie telefonisch kontaktieren und dabei alles Weitere besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt